Mit Bescheid vom 22. August 1989 leitete die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 1 Finanzstrafgesetz ein, weil der Verdacht bestehe, daß sie als Angestellte eines Vereines vorsätzlich dazu beigetragen habe, daß 1.) die abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht dadurch verletzt worden sei, indem Einnahmen aus Gewerbebetrieb nicht vollständig erklärt und Betriebsausgaben unrichtig geltend gemacht worden s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0210 6 Stammrechtssatz Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe iSd § 82 Abs 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Finanzstrafverfahrens gleichsam vorwegzun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §29;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 89/13/0159 4 Stammrechtssatz Eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht zweifelsfrei feststeht, hindert nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, § 80 bis § 84, Anmerkung 3). ... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde den Administrativbeschwerden gegen die am 1. Juli 1992 erlassenen Bescheide über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und über die Weisung, jeden Wechsel des Aufenthaltsortes anzuzeigen, sowie über die vorübergehende Abnahme des Reisepasses bis zur rechtskräftigen Beendigung des Finanzstrafverfahrens nicht Folge gegeben. Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §82 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0068 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0210 6 Stammrechtssatz Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe iSd § 82 Abs 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0068 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umriss... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 1989 gründete der Beschwerdeführer mit zwei weiteren Personen die MK GmbH. Nach einem Unterschriftenprobenblatt vom 23. Mai 1990 war der Beschwerdeführer als Geschäftsführer allein zeichnungsberechtigt. Mit einem weiteren Gesellschaftsvertrag vom 12. März 1992 gründeten der Beschwerdeführer und Nina F. die MN GmbH. Nach einem "Unterschriftenprobenblatt" vom 30. Juni 1992 waren die beiden Gesellschafter gegenüber dem Finanzamt zeichnungsberecht... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art18 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Der im § 82 Abs 1 FinStrG enthaltene unbestimmte Gesetzesbegriff der "genügenden Verdachtsgründe" hat einen solchen Inhalt, daß das Verhalten der Behörde auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz geprüft werden kann (Hinweis B 5.4.1989, 88/13/0021; Klecatsky-Morscher, Das ös... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0078 1 Stammrechtssatz Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Die endgültige Beantwortu... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Mai 1990 leitete die Finanzstrafbehörde erster Instanz das Finanzstrafverfahren gegen den Erstbeschwerdeführer gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ein, weil der Verdacht bestehe, daß er vorsätzlich unter Verletzung seiner Pflicht zur Abgabe von wahrheitsgemäßen Abgabenerklärungen für den Zeitraum 1985 bis 1987 eine Abgabenverkürzung in Höhe von insgesamt S 480.047,-- dadurch bewirkt habe, daß er Provisionen aus seiner Tätigkeit als Versicherungsvertreter nicht erklärt habe. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0091 E 16. November 1989 VwSlg 6454 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügende Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Ein Verdacht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0210 6
(Es kommt auch nicht darauf an, ob im Zeitpunkt des
Einleitungsbeschlusses die ergangenen Abgabenbescheide bereits
rechtskräftig sind; Hinweis: E 20.1.1993, 92/13/0275). Stammrechtssatz Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe iSd § 82 A... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war vertretungsbefugter Gesellschafter der W KG und Geschäftsführer der S GmbH. Die Zweitbeschwerdeführerin war Gesellschafterin der W KG und ebenfalls Geschäftsführerin der S GmbH. Die S GmbH wurde im Jahr 1988 als Nachfolgeunternehmen der W KG gegründet. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden die Administrativbeschwerden der beiden Beschwerdeführer gegen die am 23. September 1992 ausgefertigte Einleitung des Finanzstrafverfahr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0060
93/14/0061 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in gr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §82 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0060
93/14/0061 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/14 90/16/0210 6 Stammrechtssatz Es geht bei der Prüfung, ob tatsächlich genügende Verdachtsgründe iSd § 82 Abs 1 FinStrG für die Einleitung eines Finanzstrafv... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter anderem eine Gastwirtschaft. Im Zuge einer Betriebsprüfung wurde festgestellt, daß in den Jahren 1984 bis 1987 Erlöse im Ausmaß von mehr als S 970.000,-- verkürzt worden waren. Dies hatte zur Folge, daß gegen den Beschwerdeführer gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde, weil der Verdacht bestehe, daß er a) fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung seiner Offenlegungs- und Wahrheitspflichten in den Kalenderjahren 1984 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §8 Abs1;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Verliert ein Abgabepflichtiger die Kontrolle über sein Unternehmen (hier: der Abgabepflichtige hat behauptet, er habe durch vier Jahre hindurch aus Krankheitsgründen nicht für eine ordnungsgemäße Betriebsführung sorgen können) und tut er jahrelang nichts, um diesen Umstand abzustellen, so ist der Verdacht begr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0078 1 Stammrechtssatz Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Die endgültige Beantwortung der Frage, ob der Abgab... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Dezember 1992 leitete das Finanzamt Salzburg-Stadt gegen den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß er im Bereich des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe einer unrichtigen Einkommensteuererklärung für das Jahr 1986 (Ansatz ungerechtfertigter negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Höhe von S 1,6... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VWGH E 1991/02/19 90/14/0078 1 Stammrechtssatz Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er als Täter eines Finanzvergehens in Frage kommt. Die endgültige Beantwortu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §29;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 89/13/0159 4 Stammrechtssatz Eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht zweifelsfrei feststeht, hindert nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, § 80 bis § 84, Anmerkung 3). ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Juni 1991 leitete das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz über den Beschwerdeführer das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, er habe im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit seinem Bruder B. unter vorsätzlicher Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht in mindestens 14 Verzollungsfällen bei dem österreichischen Eintrittszollamt Walserberg-AB bzw. beim Hauptzollamt Graz durch unrichtiges Ausstellen von Ursprungszeug... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;FinStrG §82 Abs3;FinStrG §83 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/08 89/16/0201 2 Stammrechtssatz Durch die im § 83 Abs 2 FinStrG vorgesehene Bekanntgabe der in Betracht kommenden Strafbestimmungen soll dem Besch die Verantwortung vor der Finanzstrafbehörde erleichtert und es ihm ermöglicht werden, auch Einwände gegen das... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer wurde am 17. Dezember 1986 im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als selbständiger Cafetier ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, daß er vorsätzlich 1. unter Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich durch Einbringung unrichtig erstellter Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer-, sowie Alkoholabgabeerklärungen in den Jahren 1981 bis 1985, eine Verkürzung an Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer und Alkoholabg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §114;FinStrG §115;FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/19 90/14/0078 1
(einen hinreichenden Verdacht vermögen auch die Aussagen
geheimgehaltener Personen zu begründen) Stammrechtssatz Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt es, wenn gegen den Verdächtigen genügend Verdachtsgründe vorliegen, die die Annahm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §29;FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Eine Selbstanzeige, deren strafbefreiende Wirkung nicht zweifelsfrei feststeht, hindert nicht die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens (Hinweis Fellner, Finanzstrafgesetz, § 80 bis § 84, Anmerkung 3). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1989130159.X04 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer meldete der Wiener Handelskammer laut Bestätigung der Landesinnung Wien der Baugewerbe vom 20. Mai 1986 das von ihm am Standort Wien, X-Straße, (in der Folge nur: Wien) betriebene Baumeistergewerbe mit Wirksamkeit ab 1. April 1985 als ruhend. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. Oktober 1988 wurde die Verlegung des Betriebes von Wien nach L zur Kenntnis genommen und war der Beschwerdeführer an diesem Standort seit 1. November 1988 ausübu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1;
Rechtssatz: Der Verdacht, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer durch fünf Jahre hindurch verkürzt bzw zu verkürzen versucht, ist im konkreten Fall sowohl auf Grund der Höhe der nicht erklärten Einnahmen als auch der Tatsache, daß der Beschwerdeführer seit Jahren veranlagt wird, ausreichend... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §82 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/25 92/15/0061 1 Stammrechtssatz Im
Spruch: eines Einleitungsbescheides muß das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten, das als Finanzvergehen erachtet wird, nur in groben Umrissen beschrieben werden. Die einzelnen Fakten müssen nicht "bestimmt", somit nicht in den für eine Subsumtion r... mehr lesen...
Nach der unwidersprochenen Sachverhaltsdarstellung der belangten Behörde ist der Beschwerdeführer seit dem Jahre 1978 als Handelsvertreter tätig. Im Zuge einer im Jahre 1991 gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG durchgeführten finanzstrafbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer in den Jahren 1980 bis 1988 Provisionen beträchtlicher Höhe aus einem Auftragsverhältnis mit einem in Deutschland ansässigen Geschäftsherrn steuerlich nicht erfaßt hatte. Mit Bescheid vom 14. O... mehr lesen...