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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §82 Abs1;Beachte
Bespr in AnwBl 10/1993 S 775-777Rechtssatz
Die Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 23 Abs 2 Z 1 KWG stellt ausdrücklich auf den Akt der Verfahrenseinleitung ab. Mit der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenverkürzung wird in die Rechtssphäre des Beschuldigten insofern eingegriffen, als damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Beseitigung einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht geschaffen werden, mit der die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Bankkunden geschützt werden (Hinweis E 5.4.1989, 88/13/0021).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160105.X04Im RIS seit
19.09.2001