RS Vwgh 1992/12/17 91/16/0105

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Veröffentlicht am 17.12.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

FinStrG §82 Abs1;
FinStrG §83 Abs1;
KWG 1979 §23 Abs2 Z1;

Beachte

Bespr in AnwBl 10/1993 S 775-777

Rechtssatz

Die Aufhebung des Bankgeheimnisses nach § 23 Abs 2 Z 1 KWG stellt ausdrücklich auf den Akt der Verfahrenseinleitung ab. Mit der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Abgabenverkürzung wird in die Rechtssphäre des Beschuldigten insofern eingegriffen, als damit die rechtlichen Voraussetzungen für die Beseitigung einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht geschaffen werden, mit der die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Bankkunden geschützt werden (Hinweis E 5.4.1989, 88/13/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160105.X04

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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