RS Vwgh 1996/1/18 93/15/0157

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Veröffentlicht am 18.01.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §34 Abs1;

Rechtssatz

Neben dem Abgabepflichtigen und dem Abfuhrpflichtigen kommen als Täter auch diejenigen Personen in Betracht, die Angelegenheiten dieser Personen - sei es als steuerliche Vertreter, sei es als Auftragnehmer derselben eingebunden in den letztenendes die Interessen des Abgabengläubigers schützenden Pflichtenkreis - wahrnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150157.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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