RS Vwgh 1996/1/18 93/15/0157

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Veröffentlicht am 18.01.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §34 Abs1;

Rechtssatz

Täter einer Abgabenhinterziehung kann jeder sein, der unmittelbar, also durch kausales Handeln, eine Abgabenverkürzung unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeigepflicht, Offenlegungspflicht oder Wahrheitspflicht herbeiführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150157.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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