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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119;Rechtssatz
Die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Offenlegung aller abgabenrechtlich bedeutsamen Umstände beseitigt die gegebenenfalls vorgelegene Verletzung dieser Pflicht zum Zeitpunkt der Erstattung der seinerzeitigen Abgabenerklärungen nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996130030.X03Im RIS seit
10.01.2003