RS Vwgh 1996/5/29 96/13/0030

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Veröffentlicht am 29.05.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119;
BAO §133;
FinStrG §33 Abs1;

Rechtssatz

Die nachträglich erklärte Bereitschaft zur Offenlegung aller abgabenrechtlich bedeutsamen Umstände beseitigt die gegebenenfalls vorgelegene Verletzung dieser Pflicht zum Zeitpunkt der Erstattung der seinerzeitigen Abgabenerklärungen nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996130030.X03

Im RIS seit

10.01.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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