Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Disziplinarerkenntnis vom 11. Dezember 1996 wurde vom Disziplinarrat der Salzburger Rechtsanwaltskammer (im folgenden: Disziplinarrat) über den Beschwerdeführer - einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Salzburg - wegen Verletzung des Standesansehens die Strafe des Verweises gemäß §16 Abs1 Z1 Disziplinarstatut 1990, BGBl. 1990/474 (im folgenden: DSt 1990) verhängt. Ihm wurde vorgeworfen, er habe gegenüber "a) R M, der sich über eine von ihm ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: EMRK Art6 Abs1 / Verletzung keineEMRK Art7DSt 1990 §2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung der Strafe des Verweises über einen Rechtsanwalt durch die
OBDK; ausreichend konkretisierter Vorwurf
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid legt im einzelnen dar, welcher disziplinäre Vorwurf aufgrund des festgestellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt mit dem Kanzleisitz in Salzburg, wendet sich mit der vorliegenden Beschwerde nach Art144 B-VG gegen den Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 3. Juli 1989, mit dem über die Berufung des Beschwerdeführers als Disziplinarbeschuldigten sowie über die Berufung des Kammeranwaltes gegen das Disziplinarerkenntnis des Disziplinarrates der (damaligen)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Disziplinarrat der (damaligen) Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland (an den die Disziplinarsache des Beschwerdeführers, eines Rechtsanwaltes mit dem Kanzleisitz in Salzburg, übertragen worden war) befand den Beschwerdeführer mit Disziplinarerkenntnis vom 24. Mai 1986 in allen (im folgenden wiedergegebenen) Fakten des Disziplinarvergehens der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, in den Fakten 1), 4) lita und b, 7)... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / AllgB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art10DSt 1872 §2RL-BA 1977 §45
Leitsatz: Keine Verletzung des Gleichheitsrechts, der
Meinungsäußerungsfreiheit und der Erwerbsausübungsfreiheit durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes aufgrund
mehrerer Schuldsprüche un... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1872 §2EMRK Art10
Rechtssatz: Keine Verletzung des Gleichheitsrechts und des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung durch Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes aufgrund mehrerer Schuldsprüche. Der Beschwerdeführer macht bezüglic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 12. Oktober 1990, Zl. D 253/87, wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt für schuldig befunden, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung sowie der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er einer Mandantin in zwei Fällen "keine gehörige Abrechnung gelegt und dabei die Klientin um mit mindestens S 30.000,-- überhöhten Kosten belastet"... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1990 §1DSt 1872 §2RAO §10 Abs2
Rechtssatz: Keine denkunmögliche oder willkürliche Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Unterlassung einer Abrechnung und Belastung eines Klienten mit überhöhten Kosten; keine Bedenken gegen §10 Abs2 RAO und §1 DSt 1990 (§2 DSt 1872) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 7. November 1988 wurde Rechtsanwalt DDr. K R H für schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er im Frühjahr 1987 durch ein Rundschreiben ohne Datum unzulässige Werbung betrieben habe. Hiefür wurde er zur Strafe des schriftlichen Verweises verurteilt. Hingegen wurde er von der gegen ihn ... mehr lesen...
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Norm: MRK Art10MRK Art10 Abs2DSt 1872 §2RAO §10 Abs2RL-BA 1977 §46
Leitsatz: Gesetz- (bzw Verfassungs-)widrigkeit des Verbotes jeglicher
Werbehandlungen eines Rechtsanwaltes in §46 RL-BA 1977;
gesetzes-(verfassungs-)konforme Auslegung im Sinne der
Meinungsäußerungsfreiheit nicht möglich
Rechtssatz: In §46 RL-BA 1977 waren das Wort "sich" und die Wortfolge "zu ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 18. Dezember 1987, Zl. D 8/84, 82/84 und 226/84, wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt für schuldig befunden, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch nachfolgend angeführte Umstände begangen zu haben: Er habe "1) ab Juli 1980 als Treuhänder der A Bank und des Dr. R... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2DSt 1872 §2RAO §10 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen
des Standes begangen durch auftragswidriges Vorgehen zum Nachteil von
Klienten in Ausführung von Treuhandau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Wien vom 20. Oktober 1989, Zl. D 247/87, war der Beschwerdeführer der Disziplinarvergehen der Verletzung der Berufspflichten und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig erkannt worden, weil er entgegen einer mit dem Gegenanwalt getroffenen Vereinbarung des "ewigen" Ruhens eines bestimmten, beim Arbeits- und Sozialgericht Wien anhängigen Verfahrens dessen Fortsetzung bea... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1872 §2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch willkürliche Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt; Fortsetzung eines als
ruhend vereinbarten Verfahrens nicht in jedem Fall disziplinär zu
ahnden
Rechtssatz: Der belangten Behörde ist deshalb ein in die Verfassungssphäre reichender Fehler unterlau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B144/90 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, die sich gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (OBDK) vom 20. November 1989, Z Bkd 27/89-10, richtet und in der die Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten sowie in Rechten wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung, nämlich des §9 der R... mehr lesen...
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Norm: MRK Art10 Abs1MRK Art10 Abs2DSt 1872 §2RL-BA 1977 §9 letzter HalbsatzRAO §10 Abs2
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Verbotes der Verwendung
einer weiteren Berufsbezeichnung eines Rechtsanwaltes gemäß §9 RL-BA
1977; kein zulässiger Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung
Rechtssatz: Die Wortfolge "; die Verwendung einer weiteren Beru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I. Der Disziplinarrat der (vormaligen) Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland sprach den beschwerdeführenden Rechtsanwalt, der seinen Kanzleisitz in Wien hat, mit dem Disziplinarerkenntnis vom 26. September 1986 schuldig, er habe "1) in der Rechtssache der klagenden Partei H Z wider die beklagte Partei prot. Firma S Import und Export Handelsgesellschaft m.b.H. in Wien, vertreten durch Dr. H W, Rechtsanwalt in Wien, unter Umgehung ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1872 §2RL-BA 1977 §18DSt 1872 §50a Abs1
Leitsatz: Keine willkürliche Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen
Rechtsanwalt wegen Kontaktaufnahme zu einer Vertrauensperson der
gegnerischen Partei unter Umgehung des gegnerischen Rechtsanwaltes;
Verletzung des Beschwerdeführers im Gleichheitsrecht durch
Unterlassung der Ermittlungstätigkeit in einem ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 19. Juni 1989, Zlen. D 51/88 und D 7/89, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "1. in seinem am 9. September 1988 an die ... gerichteten Schreiben ausgeführt hat, 'Insbesondere ist mein Mandant in keine... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienMRK Art10DSt 1872 §2RAO §9 Abs1RL-BA 1977 §2RL-BA 1977 §10
Leitsatz: Keine Willkür bzw. kein Verstoß gegen das Recht auf freie
Meinungsäußerung durch die Verurteilung des beschwerdeführenden
Rechtsanwaltes wegen unsachlicher und beleidigender Äußerungen; kein
Recht auf behördliches Fehlverhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 18. Jänner 1989, GZ D 47/86, D 9/87, wurde der beschwerdeführende Rechtsanwalt - soweit dies für dieses verfassungsgerichtliche Verfahren beachtlich ist - für schuldig befunden, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er, obwohl er als Mieter im Mietvertrag vom 23. Dezember 1981 mit der Vermieterin verei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Ablassungsbeschluß vom 24. Juni 1987 hat der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland in Erledigung der an ihn durch einen Richter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien erstatteten Disziplinaranzeige befunden, daß kein Grund zur Disziplinarbehandlung des Rechtsanwaltes Dr. G L bestehe. 1.2. Gegen diesen Ablassungsbeschluß hat der Leitende Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft Wien Beschwerde an ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / VerfahrensanordnungB-VG Art144 Abs1 / LegitimationMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienDSt 1872 §2DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §47 Abs1 Z3DSt 1872 §53 Z2DSt 1872 §54
Leitsatz: Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Annahme
des Vorliegens einer Berufspflichtenverletzung eines Rechtsanwalts;
Möglichkeit der Akteneinsicht und der Erstattung ein... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: StGG Art5B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktDSt 1872 §2DSt 1872 §12 Abs2
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Regelung der Strafbemessung in §12 Abs2
DSt 1872; verfassungskonforme Auslegung möglich; keine Verletzung des
Gleichheits- und Eigentumsrechtes durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Führung eines
mietrechtlichen Prozesses in eigener Sache trotz anderslaut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der (damaligen) Rechtsanwaltskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 25. April 1986, Z D 181/84, wurde Dr. E S der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes für schuldig erkannt; er habe diese Disziplinarvergehen dadurch begangen, daß er "I. ... 1) im Jahre 1983 an einen ihm in Listen genannten, jedoch nicht näher bezeichnet... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: MRK Art10DSt 1872 §2RL-BA 1977 §45
Leitsatz: Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen Verstoßes gegen das
Werbeverbot; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter
Rechte durch Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen Einschreitens
für einen Klienten ohne ausdrücklichen Auftrag Rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Zur Vorgeschichte der vorliegenden Beschwerde genügt es, auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes VfSlg. 11776/1988 zu verweisen. Mit diesem Erkenntnis wurde das in der gleichen Rechtssache ergangene Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (im folgenden: OBDK) vom 13. Oktober 1987 wegen Verletzung des Beschwerdeführers im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit alle... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art94DSt 1872DSt 1872 §2RAO §9RL-BA 1977 §10DSt 1872 §2a
Leitsatz: Kein Verstoß gegen den Gewaltentrennungsgrundsatz durch die Anordnung
der Anwendung bestimmter Verfahrensvorschriften auf ein anderes
Verfahren; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch die
Verhängung von Disziplinarstrafen wegen Verletzung der anwaltlichen
Rechnungslegungspflicht und der Aufklärungspflicht gegenü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit dem eine Mehrzahl von Disziplinarverfahren abschließenden Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (in der Folge: OBDK) vom 18. April 1988, Z Bkd 19/88-23, wurde den Schuldberufungen des Kammeranwaltes und des Disziplinarbeschuldigten teilweise Folge gegeben, sodaß Dr. E W von der OBDK hinsichtlich eines Vorwurfes, von dem er in erster Instanz freigesprochen worden war (D 113/82 Z2) für... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt DSt 1872 §2 RL-BA 1977 §2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
der Androhung der gerichtlichen Geltendmachung einer erhöhten
Kostenforderung im Falle der Nichtbezahlung des ursprünglich
vereinbarten Honorars; gleichheitswidrige Verhängung einer
Diszi... mehr lesen...