Norm: B-VG Art9
Rechtssatz: Nach den Regeln des Völkerrechts findet in die höchstpersönlichen Rechte und Pflichten im Bereich der Staatenverantwortlichkeit keine Rechtsnachfolge statt. Mit dem Untergang eines souveränen Staats erlischt daher auch dessen völkerrechtliche Verantwortlichkeit für das von ihm begangene Unrecht. Entscheidungstexte 1 Ob 149/02x Entscheidungstext OGH 30.09.... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9
Rechtssatz: Die Völkerrechtslehre geht im Fall des Übergangs eines Gebiets eines Staates auf einen neuen Nachfolgestaat, insbesondere im Fall der gewaltsamen Losreißung und Unabhängigkeitserlangung eines Teils eines Staates grundsätzlich davon aus, dass der neue Staat (der Nachfolgestaat) nicht an die von dem früheren Staatsverband geschlossenen völkerrechtlichen Verträge gebunden und berechtigt ist, durch eine einseitige, an de... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §331 AEO §331 FB-VG Art9EGJN ArtIXGmbHG §76JN §27a
Rechtssatz: Für die Pfändung des Geschäftsanteiles an einer GesmbH mit dem Sitz in Tunesien fehlt es an der internationalen Zuständigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 44/98m Entscheidungstext OGH 07.10.1998 3 Ob 44/98m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: EO §294 M2EO §382 Z7 II7B-VG Art9
Rechtssatz: Die Erlassung eines Zahlungsverbotes gegen einen Drittschuldner, der im Ausland wohnhaft ist oder dort seinen Sitz hat, greift nicht in die fremde Territorialhoheit ein. Entscheidungstexte 3 Ob 98/95 Entscheidungstext OGH 18.12.1996 3 Ob 98/95 Veröff: SZ 69/286 7 Nd 514/97 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9
Rechtssatz: Art 8 der von der International Law Commission (ILC) erarbeiteten "Wiener Konvention über Staatennachfolge in Staatsvermögen, Staatsarchive und Staatsschulden 1983" definiert Staatsvermögen des Vorgängerstaates ("State property of the predecessor State") als Vermögen und Rechte, die am Tag der Staatennachfolge entsprechend dem innerstaatlichen Recht des Vorgängerstaates Eigentum dieses Staates waren. Aufgabe dieser K... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 BABGB §890B-VG Art9IPRG §12
Rechtssatz: Durch den Zerfall der SFRJ infolge "dismembratio" erlosch die Rechtspersönlichkeit dieses Staates und seiner Notenbank. Das dem Staat (der SFRJ) zurechenbare Vermögen ist nach Maßgabe noch abzuschließender völkerrechtlicher Verträge unter den Nachfolgestaaten, die hinsichtlich dieses Vermögens eine "communio incidens", somit eine Anteilsgemeinschaft aller Nachfolgestaaten, bilden, aufzutei... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9
Rechtssatz: Unter "dismembratio" versteht das Völkerrecht den Übergang des Vorgängerstaates durch völlige Auflösung auf mehrere Nachfolgestaaten. Der Zerfall der SFRJ ist in völkerrechtlicher Hinsicht als "dismembratio" zu beurteilen. Das Völkerrechtssubjekt SFRJ ist untergegangen, sein Staatsgebiet auf fünf von Österreich mittlerweile auch anerkannte Nachfolgestaaten aufgeteilt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9
Rechtssatz: Nach Völkergewohnheitsrecht ist Staatsvermögen im Falle einer "dismembratio" nach dem völkerrechtlichen Prinzip der "equity" aufzuteilen. Art 18 der von der International Law Commission erarbeiteten "Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Staatsvermögen, Staatsarchive und Staatsschulden 1983" sieht in diesem Fall den Übergang beweglichen Staatsvermögens auf die Nachfolgestaaten in "equitable proportions" vor.... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9JN §42 Af
Rechtssatz: Der Grundsatz der Territorialhoheit gehört zu den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts. In die Gebietshoheit eines fremden Staates darf durch Setzung von Hoheitsakten ohne dessen Einwilligung oder Vorliegen eines anderen völkerrechtlichen Titels nicht eingegriffen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 113/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EO §355 XVIEO §381 AJN §28JN §42 Af
Rechtssatz: Inländische Gerichte können ohne Verletzung fremder Souveränität Handlungen und Unterlassungen, die im Ausland vorzunehmen bzw zu beachten sind, anordnen; darin liegt jedenfalls noch kein Akt der Zwangsvollstreckung. Entscheidungstexte 3 Ob 113/94 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 3 Ob 113/94 Veröff: SZ 68/81 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EGJN ArtIXEO §18EO §31EO §39 IEO §39 IVCEO §39 IVEJN §42 Aa
Rechtssatz: Inländische Gerichtsbarkeit ist Exekutionsvoraussetzung; ihr Fehlen ist bis zur Beendigung des Exekutionsverfahrens in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen; ein dennoch gestellter Exekutionsantrag ist zurückzuweisen, eine schon bewilligte Exekution ist einzustellen. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EO §355 XVIEO §359EuGVÜ Art31JN §28JN §42 Af
Rechtssatz: Die Territorialhoheit Österreichs umfaßt auch die Durchsetzung von Unterlassungsgeboten, die zum Schutz eines inländischen Rechtsgutes angeordnet wurden. Es ist daher zulässig, daß österreichische Gerichte eine Exekution nach § 355 EO bewilligen und Strafen nach § 359 EO verhängen, wenn der Verpflichtete seinen Wohnsitz (Sitz) im Ausland hat, sofern das durchzusetzende Verh... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9FamLAG §12a
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 12 a FamLAG. Entscheidungstexte 10 Ob 537/94 Entscheidungstext OGH 06.12.1994 10 Ob 537/94 6 Ob 243/01f Entscheidungstext OGH 20.12.2001 6 Ob 243/01f Gegenteilig; Beisatz: Antrag an den VfGH, § 12a FamLAG 1967 idF BGBl Nr 646/1977 als ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9StPO §61 AWr Übk über die diplomatischen Beziehungen Art37
Rechtssatz: Zur Frage des Umfanges des im § 61 StPO genannten Personenkreises unter Berücksichtigung des Wr Übk über die diplomatischen Beziehungen. Entscheidungstexte 9 Os 202/78 Entscheidungstext OGH 30.10.1979 9 Os 202/78 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9StPO §26
Rechtssatz: Eine Ausübung staatlicher Hoheitsrechte durch Zustellung strafgerichtlicher Verfügungen auf fremden Staatsgebiet ist - soferne damit für den Empfänger rechtserhebliche Wirkungen verknüpft sind und es sich nicht um eine bloße Mitteilung handelt - nur zulässig, soweit dies in zwischenstaatlichen Verträgen oder nach allgemeiner Völkerrechtlichen Übung vorgesehen ist. Ohne diese Voraussetzungen ist stets die Rech... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9StPO §281 Abs1 Z9 litbStPO §421
Rechtssatz: Die wegen des Diebstahls eines Fahrzeuges bewilligte Auslieferung erfaßt auch dessen eine rechtliche Einheit bildendes Zubehör, nicht aber auch andere Gegenstände, die ohne Zubehörseigenschaft sich in dem Fahrzeug befunden haben. Entscheidungstexte 13 Os 2/77 Entscheidungstext OGH 24.03.1977 13 Os 2/77 Veröff: ZfRV ... mehr lesen...
Norm: Auslieferungsvertrag Österreich - BRD Art10B-VG Art9StVG §107StVG §114
Rechtssatz: Der Grundsatz der Spezialität nach Art 16 BGBl 1960/194 verbietet auch die Abstrafung wegen einer Ordnungswidrigkeit (hier: Hausarrest), die nicht Gegenstand der Auslieferung war. Entscheidungstexte 9 Os 77/76 Entscheidungstext OGH 12.11.1976 9 Os 77/76 Veröff: EvBl 1977/158 S 329 = SSt 4... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9StGG Art4
Rechtssatz: Es besteht kein völkerrechtlich geschützter Anspruch auf Auswanderungsfreiheit. Entscheidungstexte 13 Os 29/72 Entscheidungstext OGH 17.05.1972 13 Os 29/72 Veröff: JBl 1972,623 (zustimmend Liebscher) = EvBl 1972/354 S 666 = SSt 43/20 = RZ 1972,182 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: B-VG Art3 Abs1B-VG Art9StGB §62StGB §63
Rechtssatz: Österreich übt nach den anerkannten Regeln des Völkerrechtes absolute Souveränität im Luftraum über dem Bundesgebiet aus (vgl Verdross, Völkerrecht 5.Auflage, 273 f). Entscheidungstexte 13 Os 29/72 Entscheidungstext OGH 17.05.1972 13 Os 29/72 Veröff: EvBl 1972/354 S 666 = JBl 1972,623 (zustimmend Liebscher) = SSt 43/20... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ABGB §879 BIIeBGB §1600B-VG Art94. DVEheG §124. DVEheG §18
Rechtssatz: Der im § 5 ABGB ausgesprochene Satz der Nichtrückwirkung von Gesetzen ist kein Verfassungsgrundsatz. Er ist es auch nicht auf dem Umweg über Art 9 B-VG, wonach die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes als Bestandteile des Bundesrechtes gelten. Denn es gibt keine allgemein anerkannte Regel des Völkerrechtes des Inhaltes, daß Gesetze nicht rückwirken kön... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 26. August 1967 als Mitfahrer des von seinem Vater gelenkten Mopeds verletzt, als dieser mit einem vom Erstbeklagten gelenkten PKW der Zweitbeklagten (Republik Österreich) auf der Bundesstraße Nr 1 in W zusammenstieß. Der Vater des Klägers wurde im Strafverfahren freigesprochen; gegen den Erstbeklagten wurde ein Strafverfahren nicht eingeleitet. Der Kläger behauptet Alleinverschulden des Erstbeklagten am Unfall und verlangt von den beiden Beklagten zur ungeteilte... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9StPO §59
Rechtssatz: Der Grundsatz der Spezialität hindert das Gericht nicht, den Sachverhalt einem anderen als dem im Auslieferungsbegehren bezeichneten gesetzlichen Tatbestand zu unterstellen; Voraussetzung hiefür ist jedoch, daß sich die Tat auch unter diesem anderen gesetzlichen Gesichtspunkt als ein Delikt darstellt, dessentwegen der um die Auslieferung ersuchte Staat eine Auslieferung bewilligt. Ist dies nicht der Fall, kan... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EGJN ArtIX
Rechtssatz: Eine Regel des Völkerrechts, nach der in inländische Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat in bezug auf sein Gesandtschaftsgrundstück in jedem Falle ausgeschlossen ist, ist nicht Bestandteil des Bundesrechts. Für Klagen gegen einen ausländischen Staat auf Bewilligung der Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Eigentums an seinem Gesandtschaftsgrundstück ist die deutsche Gerichtsba... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9EGJN ArtIX
Rechtssatz: Eine Regel des Völkerrechts, nach der die inländische Gerichtsbarkeit für Klagen gegen einen ausländischen Staat in bezug auf sein Gesandtschaftsgrundstück in jedem Falle ausgeschlossen ist, ist nicht Bestandteil des Bundesrechts. Für Klagen gegen einen ausländischen Staat auf Bewilligung der Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich des Eigentums an seinem Gesandtschaftsgrundstück ist die deutsche Gerichtsb... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9
Rechtssatz: Wenn nicht erkennbar ist, ob der ausliefernde Staat wegen der gesamten Tathandlung des Angeklagten die Verfolgung dem inländischen Gericht überlassen hat, so ist das inländische Gericht verpflichtet, vom ausliefernden Staat eine Äußerung darüber einzuholen, ob die ergangene Auslieferungsbewilligung eine Verfolgung wegen des gesamten Verhaltens des Angeklagten zuläßt und in diesem Sinne die Auslieferungsbewilligung er... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9
Rechtssatz: Gemäß dem Art 9 B-VG bildet auch der Grundsatz der Gegenseitigkeit im Auslieferungsrecht einen Bestandteil des österreichischen Bundesrechtes. Dieser Grundsatz der Reziprozität läßt aus § 234 Abs 2 StG ableiten, daß die Auslieferung (richtig: Einlieferung) eines österreichischen Staatsbürgers wegen eines Vergehens von einem ausländischen Staate keinesfalls begehrt werden kann, und zwar auch dann nicht, wenn die Tat i... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9B-VG Art49EO §9 DStaatsvertrag von Wien betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich - StV 1955 Art22
Rechtssatz: Eine bereits vor Inkrafttreten des Staatsvertrages zugunsten des Deutschen Reichs (deutschen Eigentums), das durch einen Abwesenheitskurator vertreten war, bewilligte Exekution wir durch die mittlerweilige Inkraftsetzung des Staatsvertrag nicht hinfällig. Entsch... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9JME über den Rechtshilfe - und Auslieferungsverkehr JABl 1946/5 allgStPO §281 Abs1 Z9b
Rechtssatz: Erfolgt eine Auslieferung durch Behörden der deutschen Bundesrepublik wegen eines Verbrechens, so darf keine Verurteilung erfolgen, wenn sich im Laufe des im Inland durchgeführten Verfahrens herausstellt, daß der der Auslieferung zugrunde liegende Sachverhalt lediglich eine Übertretung darstellt. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: B-VG Art9StPO §59StPO §400
Rechtssatz: Grundsatz des Völkerrechts über die Spezialität der Auslieferung (Art 9 B-VG). Entscheidungstexte 5 Os 1184/53 Entscheidungstext OGH 20.10.1953 5 Os 1184/53 Veröff: SSt 24/65 8 Os 313/61 Entscheidungstext OGH 04.09.1961 8 Os 313/61 Veröff: ZfRV 1961,234 (mit Glosse von Liebscher... mehr lesen...
Norm: B-VG §9
Rechtssatz: Im Verkehr mit Westdeutschland findet kraft Gegenseitigkeit eine Auslieferung wegen Übertretungen nicht statt. Entscheidungstexte 5 Os 731/53 Entscheidungstext OGH 10.07.1953 5 Os 731/53 Veröff: JBl 1953,631 8 Os 313/61 Entscheidungstext OGH 04.09.1961 8 Os 313/61 Veröff: ZfRV 1961,234 (mit Glos... mehr lesen...