Norm
B-VG Art9Rechtssatz
Eine bereits vor Inkrafttreten des Staatsvertrages zugunsten des Deutschen Reichs (deutschen Eigentums), das durch einen Abwesenheitskurator vertreten war, bewilligte Exekution wir durch die mittlerweilige Inkraftsetzung des Staatsvertrag nicht hinfällig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Mehrseitige Übereinkommen; Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreichs vom 30.07.1955, BGBl 152European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000364Dokumentnummer
JJR_19551130_OGH0002_0010OB00690_5500000_001