Norm
B-VG Art9Rechtssatz
Unter "dismembratio" versteht das Völkerrecht den Übergang des Vorgängerstaates durch völlige Auflösung auf mehrere Nachfolgestaaten. Der Zerfall der SFRJ ist in völkerrechtlicher Hinsicht als "dismembratio" zu beurteilen. Das Völkerrechtssubjekt SFRJ ist untergegangen, sein Staatsgebiet auf fünf von Österreich mittlerweile auch anerkannte Nachfolgestaaten aufgeteilt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
*YU*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107067Dokumentnummer
JJR_19961217_OGH0002_0040OB02304_96V0000_004