Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...