Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art18 Abs2 B-VG Art20 Abs1 Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales vom 20.12. 1988, BGBl 730, über die Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern AuslBG §4 AuslBG §12
Leitsatz: Verfassungswidrige Bindung des Bundesministers für Arbeit und
Soziales an gemeinsame Anträge kollektivvertragsfähiger
Körperschaften bei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Braunau am Inn beschloß am 8. März 1990 folgende Verordnung, "betreffend das Verbot der Anbahnung oder Ausübung von Beziehungen zur sexuellen Befriedigung anderer Personen zu Erwerbszwecken" (im folgenden kurz als "PrV Braunau" zitiert): "Auf Grund des §2 Abs2 des OÖ. Polizeistrafgesetzes, LGBl. 36/1979, idF. der Novelle LGBl. 94/1985 wird verordnet: §1 Die Nutzung des Hauses Braunau am Inn, Ruppert-Gugg... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4005 Prostitution, Sittlichkeitspolizei
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Braunau am Inn vom 09.03.90, mit welcher die Nutzung des Hauses Braunau am Inn. Rupert-Gugg-Straße 14, zum Zweck der Anbahnung oder Ausübung der Prostitution verboten wird Oö PolStG §2 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Verordnungsprüfungsantrages der Hauseigentümer
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Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
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Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...