Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer erwarb mit Vertrag vom 29. April 1987 die Anwartschaft auf ein von der Innviertler Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaft in Peuerbach zu errichtendes Reihenhaus. Nach der Baubeschreibung und der Kosten- und Finanzierungsaufstellung für die Wohnhausanlage waren die Malerei- und Anstreicharbeiten innerhalb des Hauses, die Fußbodenbeläge und Fliesenlegerarbeiten sowie die Lieferung und Montage der sanitären Einrichtungsgegenstände ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt EStG §18 Abs1 Z3 lita EStG §18 Abs1 Z3 litb
Leitsatz: Gleichheitswidrige Auslegung des §18 Abs1 Z3 litb EStG durch die
Nichtberücksichtigung von Sonderausgaben für die Errichtung eines
Eigenheims vor Erwerb des Eigentums an dem zu errichtenden Objekt;
verfassungskonforme Interpretation möglich; Aufwand muß -
ohne Berücksichtigung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1438/88 eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für Justiz protokolliert, mit dem die Berufung gegen ein Schreiben des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes als unzulässig zurückgewiesen wurde. Mit diesem Schreiben war dem Beschwerdeführer - einem Rechtsanwalt - mitgeteilt worden, daß ihm die begehrte Einsichtnahme in nichtveröffentlichte Entscheidungen des Obersten Geric... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art140 Abs1 / Verwerfungsumfang B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität ASGG §46 Abs1 Z1 idF BGBl 343/1989 AußStrG §14 Abs1 idF BGBl 343/1989 OGHG §14 Abs2 OGHG §15 Abs2 OGHG §7 Abs2 litd StPO §82 ZPO §219 ZPO §502 Abs1 idF BGBl 343/1989 ZPO §528 Abs1 idF BGBl 343/1989
Leitsatz: Aufhebung der Beschränkungen der Einsichtsmögli... mehr lesen...