Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B773/88 eine Beschwerde gegen ein Berufungserkenntnis der Berufungskommission in Disziplinarangelegenheiten bei der Bundes-Ingenieurkammer anhängig, mit dem eine über den Beschwerdeführer verhängte Disziplinarstrafe bestätigt wurde. Die Disziplinarstrafe stützt sich auf §6 Abs3 des Ingenieurkammergesetzes, demzufolge Ziviltechniker verpflichtet sind, die Beschlüsse der Kammerorgane zu befolgen, auf Punkt 5.1. der Standes... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Beschluß des Kammervorstandes der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 29.06.73 idF des Zusatzbeschlusses vom 09.10.81, kundgemacht in den Kammernachrichten Nr 4/81 der Ingenieurkammer für Oberösterreich und Salzburg vom 09.11.81 Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 27.06.72, Z1130/72, bzw vom 30.10.73, Z2090/73, kundgemacht in den Amtlichen N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer erwarb mit Vertrag vom 29. April 1987 die Anwartschaft auf ein von der Innviertler Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgesellschaft in Peuerbach zu errichtendes Reihenhaus. Nach der Baubeschreibung und der Kosten- und Finanzierungsaufstellung für die Wohnhausanlage waren die Malerei- und Anstreicharbeiten innerhalb des Hauses, die Fußbodenbeläge und Fliesenlegerarbeiten sowie die Lieferung und Montage der sanitären Einrichtungsgegenstände ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt EStG §18 Abs1 Z3 lita EStG §18 Abs1 Z3 litb
Leitsatz: Gleichheitswidrige Auslegung des §18 Abs1 Z3 litb EStG durch die
Nichtberücksichtigung von Sonderausgaben für die Errichtung eines
Eigenheims vor Erwerb des Eigentums an dem zu errichtenden Objekt;
verfassungskonforme Interpretation möglich; Aufwand muß -
ohne Berücksichtigung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1438/88 eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesministers für Justiz protokolliert, mit dem die Berufung gegen ein Schreiben des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes als unzulässig zurückgewiesen wurde. Mit diesem Schreiben war dem Beschwerdeführer - einem Rechtsanwalt - mitgeteilt worden, daß ihm die begehrte Einsichtnahme in nichtveröffentlichte Entscheidungen des Obersten Geric... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/02 Gerichtsorganisation
Norm: B-VG Art18 Abs1 B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art140 Abs1 / Verwerfungsumfang B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität ASGG §46 Abs1 Z1 idF BGBl 343/1989 AußStrG §14 Abs1 idF BGBl 343/1989 OGHG §14 Abs2 OGHG §15 Abs2 OGHG §7 Abs2 litd StPO §82 ZPO §219 ZPO §502 Abs1 idF BGBl 343/1989 ZPO §528 Abs1 idF BGBl 343/1989
Leitsatz: Aufhebung der Beschränkungen der Einsichtsmögli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist folgende, zu B170/89 protokollierte Beschwerde anhängig: a) Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis vom 24. November 1987 wurde J B die baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Zubaues und für bauliche Änderungen eines bestehenden, als "Hobel- und Abbundhalle" genutzten Lagergebäudes auf der GP 226/2 der KG Hofkirchen erteilt. Die dagegen von den Beschwerdeführern als Anrainer ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Flächenwidmungsplan der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis vom 17. Juni 1983, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 21. Mai bis zum 5. Juni 1984 Oö RaumOG §15 Abs3 Oö RaumOG §21 Abs4
Leitsatz: Präjudizialität von Teilen eines Flächenwidmungsplanes bei
Unmöglichkeit genauerer Eingrenz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B375/89 und B376/89 zwei Beschwerden gegen einen im aufsichtsbehördlichen Verfahren bestätigten Bescheid anhängig, mit dem nach Durchführung einer konstituierenden Genossenschaftsversammlung am 31. Mai 1988 die Interessentenweggenossenschaft "Waldherrweg" gebildet, die Mitglieder dieser Interessentenweggenossenschaft (darunter die Beschwerdeführer) festgestellt und die am 31. Mai 1988 von der Genossenschaftsversammlung ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art117 Abs4 Sbg GdO 1976 §20 Abs4 Sbg LandesstraßenG 1972 §37 Abs1 Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Untertauern vom 4.5.1988, Z248/-1988. "betr.: Bildung einer öffentl. Interessenten- straße der Waldherrstraße in Untertauern" .kundgemacht an der Amts- tafel vom 10.5.1988 bis 24.5.1988.
Leitsatz: Aufhebung der Verordnung einer Gemeindevertretung mangels... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem gemäß §73 Abs2 AVG 1950 erlassenen Bescheid vom 27. Juli 1987 sprach die Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg auf Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich des Grundstückes 689/5 in EZ 14, KG Gnigl, unter Berufung auf §14 Abs2 des (Sbg.) Bebauungsgrundlagengesetzes - BGG, LGBl. 69/1968, idF LGBl. 79/1985, die Bauplatzerklärung aus und setzte zugleich gemäß §14 Abs3 lita BGG den Verlauf und die Breite einer öffentlichen Verkehrsfläc... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art144 Abs1 / Legitimation Bebauungsplan "Bachstraße 16 A 3". Beschluß des Gemeinderates der Landeshauptstadt Salzburg vom 30.6.1987, Amtsblatt Nr 13/1987 Sbg BebauungsgrundlagenG §14 Abs3 lita Sbg BebauungsgrundlagenG §8 Abs1 Sbg Stadtrecht 1966 §53 Abs2 Sbg Stadtrecht 1966 §77 Abs1 StVO 1960 §76b Abs1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Villach vom 5. Dezember 1986 wurde das Ansuchen der H Kommanditgesellschaft, 8071 Hausmannstätten, um Erteilung der Baubewilligung zur Errichtung einer (eingeschoßigen) Verkaufsfiliale samt Parkflächen für Personenkraftwagen auf näher bezeichneten Grundstücken der KG Villach unter Berufung auf §11 Abs1 der Kärntner Bauordnung, LGBl. 48/1969, abgewiesen. Der Stadtsenat der Stadtgemeinde Villach gab de... mehr lesen...