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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art140 Abs7Rechtssatz
Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall nach Aufhebung des §117 BAO idF BGBl I 97/2002 mit E v 02.12.04, G95/04 ua.
Gemäß Art140 Abs7 B-VG wirkt die Aufhebung eines Gesetzes auf den Anlassfall zurück; dieser ist so zu beurteilen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Gesetzesbestimmung bereits im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht mehr dem Rechtsbestand angehört hätte. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Nichtanwendung für die beschwerdeführende Partei als nachteilig erweist (vgl B v 10.10.03, B1492/01).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlaßfall, VfGH / AnlaßverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B581.2003Dokumentnummer
JFR_09949697_03B00581_01