RS Vfgh 1990/9/25 B778/90

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Veröffentlicht am 25.09.1990
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Index

10 Verfassungsrecht
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Allg

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein Gerichtsurteil und eines Antrags auf Zuerkennung einer Invaliditätspension mangels Zuständigkeit des VfGH

Rechtssatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein Urteil des OLG als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen und eines Antrags auf Zuerkennung einer Invaliditätspension mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung von Akten der Gerichtsbarkeit sowie zur Zuerkennung von Pensionen.

Entscheidungstexte

  • B 778/90
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.09.1990 B 778/90

Schlagworte

VfGH / Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1990:B778.1990

Dokumentnummer

JFR_10099075_90B00778_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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