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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt StPO §183 StPO §188 StVG §§120 ffRechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Einschränkung und Überwachung des Briefverkehrs eines Untersuchungshäftlings.
Bei allfälligem Vorliegen einer Anordnung des Untersuchungsrichters keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung richterlicher Entscheidungen.
Bei Nichtvorliegen einer solchen Anordnung keine Durchschreitung des administrativen Instanzenzuges; Geltung des Beschwerderechts gegen Maßnahmen des Strafvollzugs gemäß §§120 ff StVG auch für Untersuchungshäftlinge.
(ähnlich hinsichtlich §§120ff StVG: B v 25.09.90, B1005/90)
Entscheidungstexte
Schlagworte
Strafvollzug, Beschwerderecht Strafvollzug, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1990:B677.1990Dokumentnummer
JFR_10099075_90B00677_01