Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg
Rechtssatz: Zurückweisung einer Eingabe betreffend Anordnungen von bzw Säumnis durch Strafvollzugsbedienstete sowie die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug; Nichtausschöpfung des durch §120 und §121 StVG eingeräumten Instanzenzuges (Beschwerdemöglichkeit); Nichtzuständigkeit des VfGH zur Überprüfun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitStVG §134 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Bescheidcharakter der
angefochtenen Erledigung des Bundesministers für Justiz; Abweisung
des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des StVG ergibt sich ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Index: 16 Medienrecht16/02 Rundfunk
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / LegitimationRundfunkG §2 Abs1 Z1RundfunkG §27 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht und im Recht auf ein Verfahren
vor dem gesetzlichen Richter durch einen Bescheid der
Rundfunkkommission; keine Verletzung des Objektivitätsgebotes durch
eine Fernsehsendung
Rechtssatz: Die - wenngleich ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...