RS Vfgh 1992/2/25 B74/92

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Veröffentlicht am 25.02.1992
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Index

L1 Gemeinderecht
L1000 Gemeindeordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
B-VG Art119a Abs5
Tir GemeindeO 1966 §112

Rechtssatz

Zurückweisung einer Beschwerde mangels Instanzenzugserschöpfung.

Die außerhalb des eigentlichen Instanzenzuges in Gemeindesachen eingeräumte Vorstellung, der - entgegen den Beschwerdeausführungen - die in §112 der Tir GemeindeO 1966 für den Landesbereich allgemein ausgesprochene Befugnis (vgl. VfSlg. 8641/1979) entspricht, ist gleichwohl ein Rechtsmittel, mit dem ein Instanzenzug im Sinne des Art144 B-VG eingerichtet (Vorjudikatur) ist.

Entscheidungstexte

  • B74/92
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.02.1992 B74/92

Schlagworte

Gemeinderecht, Vorstellung, VfGH / Instanzenzugserschöpfung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B74.1992

Dokumentnummer

JFR_10079775_92B00074_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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