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L1 GemeinderechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungRechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde mangels Instanzenzugserschöpfung.
Die außerhalb des eigentlichen Instanzenzuges in Gemeindesachen eingeräumte Vorstellung, der - entgegen den Beschwerdeausführungen - die in §112 der Tir GemeindeO 1966 für den Landesbereich allgemein ausgesprochene Befugnis (vgl. VfSlg. 8641/1979) entspricht, ist gleichwohl ein Rechtsmittel, mit dem ein Instanzenzug im Sinne des Art144 B-VG eingerichtet (Vorjudikatur) ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Gemeinderecht, Vorstellung, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B74.1992Dokumentnummer
JFR_10079775_92B00074_01