Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.844 Dokumente

Entscheidungen 5.461-5.490 von 21.844

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 B29/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 B29/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 B29/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...

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RS Vfgh 1992/2/24 B29/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 B29/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 B29/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...

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TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...

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Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
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Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 B29/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B29/92

Begründung: 1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof - hg. eingelangt am 13. Jänner 1992 - die kostenpflichtige Feststellung, er sei als bereits gerichtlich enthafteter Beschuldigter durch seine nachfolgende, am 5. Dezember 1991 von ca. 10.45 bis ca. 14.45 Uhr erfolgte Anhaltung durch Justizwacheorgane in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG) verletzt worden. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 B29/92

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde wegen Anhaltung durch Justizwacheorgane mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes. Die zur Durchführung einer Enthaftung erfolgte (weitere) Anhaltung ist für die Dauer des erforderlichen (angeme... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

TE Vfgh Erkenntnis 1991/12/14 B73/91

Entscheidungsgründe: 1.1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte geltend gemacht wird, richtet sich gegen den Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 18. Oktober 1990 (ausgefertigt unter dem Datum des 20. November 1990), Z WF Dr.M/Pe, dessen Aufhebung beantragt wird. 1.2. Mit diesem Bescheid wird einer Beschwerde gegen den Bescheid des Verwaltungsa... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 14.12.1991

TE Vfgh Erkenntnis 1991/12/14 B1306/90, B214/91, B578/91

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Landeshauptmann von Salzburg verweigerte mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden vom 2. Oktober 1990, 13. Februar 1991 und vom 5. April 1991 den drei Beschwerdeführern gemäß §25 Abs2 GewO 1973 iVm §5 Abs1 und §10 Abs2 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. 85/1952 idF der Novelle BGBl. 125/1987 (im folgenden kurz: GelVerkG), und der Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 2. Juni 1989, LGBl. 59/1989, betreffend die Höchstzahl für Kon... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 14.12.1991

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