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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / PrivatwirtschaftsaktRechtssatz
Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur "Einbringung der Verfassungsklage" gegen das behauptete Verhalten des Gemeinderates von Leutasch im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb durch diese Gemeinde wegen Aussichtslosigkeit.
Weder Art144 Abs1 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit ein, Beschlüsse von Gemeinden, die sie als Trägerinnen privater Rechte gefaßt haben, zu überprüfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Zuständigkeit, PrivatwirtschaftsaktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1992:B1284.1991Dokumentnummer
JFR_10079775_91B01284_01