RS Vfgh 1992/2/25 B1284/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.1992
beobachten
merken

Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Privatwirtschaftsakt
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags zur "Einbringung der Verfassungsklage" gegen das behauptete Verhalten des Gemeinderates von Leutasch im Zusammenhang mit einem Grundstückserwerb durch diese Gemeinde wegen Aussichtslosigkeit.

Weder Art144 Abs1 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem Verfassungsgerichtshof die Zuständigkeit ein, Beschlüsse von Gemeinden, die sie als Trägerinnen privater Rechte gefaßt haben, zu überprüfen.

Entscheidungstexte

  • B1284/91
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.02.1992 B1284/91

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Zuständigkeit, Privatwirtschaftsakt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1992:B1284.1991

Dokumentnummer

JFR_10079775_91B01284_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten