Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbPersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 bis Z4StPO §177 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers; keine Gefahr im Verzug; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch unverzügliche Herstellung
einer fernmündl... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. In gemeinsam ausgeführten Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG begehrten H S und seine Mutter M S die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch dem Finanzamt Linz als belangter Behörde zuzurechnende "faktische Amtshandlungen" vom 9. August 1990 (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Gegenständen), demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines erwiesenen
Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer
Wohnung keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 1. Juni 1989 im Zusammenhang mit einer Vernehmung durch Gendarmeriebeamte am Gendarmerieposten Lauterach ohne Vorliegen eines richterlichen Befehls festgenommen, weiter angehalten und nach Überstellung nach Dornbirn und weiterer Überstellung nach Bregenz erst am folgenden Tag entlassen worden sei. Er begehrt die Festst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der ghanesische Staatsangehörige K K A begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden, daß Beamte der Bezirkshauptmannschaft Baden A) am 25. Mai 1990 ihm die Annahme eines (schriftlichen) Asylansuchens verweigerten, B) ihn a) am 1. Juni 1990 mit Handschellen fesselten und b) festnahmen und bis... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. In gemeinsam ausgeführten Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG begehrten H S und seine Mutter M S die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch dem Finanzamt Linz als belangter Behörde zuzurechnende "faktische Amtshandlungen" vom 9. August 1990 (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Gegenständen), demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 1. Juni 1989 im Zusammenhang mit einer Vernehmung durch Gendarmeriebeamte am Gendarmerieposten Lauterach ohne Vorliegen eines richterlichen Befehls festgenommen, weiter angehalten und nach Überstellung nach Dornbirn und weiterer Überstellung nach Bregenz erst am folgenden Tag entlassen worden sei. Er begehrt die Festst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der ghanesische Staatsangehörige K K A begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden, daß Beamte der Bezirkshauptmannschaft Baden A) am 25. Mai 1990 ihm die Annahme eines (schriftlichen) Asylansuchens verweigerten, B) ihn a) am 1. Juni 1990 mit Handschellen fesselten und b) festnahmen und bis... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8EMRK Art3FremdenpolizeiG §10 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung durch nicht notwendige, ungerechtfertigte
Fesselung mit Handschellen; keine Verletzung verfassungsgesetzlich
gewährleisteter Rechte durch Festn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbPersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 bis Z4StPO §177 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers; keine Gefahr im Verzug; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch unverzügliche Herstellung
einer fernmündl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines erwiesenen
Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer
Wohnung keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: E... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. In gemeinsam ausgeführten Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG begehrten H S und seine Mutter M S die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch dem Finanzamt Linz als belangter Behörde zuzurechnende "faktische Amtshandlungen" vom 9. August 1990 (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Gegenständen), demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 1. Juni 1989 im Zusammenhang mit einer Vernehmung durch Gendarmeriebeamte am Gendarmerieposten Lauterach ohne Vorliegen eines richterlichen Befehls festgenommen, weiter angehalten und nach Überstellung nach Dornbirn und weiterer Überstellung nach Bregenz erst am folgenden Tag entlassen worden sei. Er begehrt die Festst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der ghanesische Staatsangehörige K K A begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden, daß Beamte der Bezirkshauptmannschaft Baden A) am 25. Mai 1990 ihm die Annahme eines (schriftlichen) Asylansuchens verweigerten, B) ihn a) am 1. Juni 1990 mit Handschellen fesselten und b) festnahmen und bis... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8EMRK Art3FremdenpolizeiG §10 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung durch nicht notwendige, ungerechtfertigte
Fesselung mit Handschellen; keine Verletzung verfassungsgesetzlich
gewährleisteter Rechte durch Festn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbPersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 bis Z4StPO §177 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers; keine Gefahr im Verzug; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch unverzügliche Herstellung
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines erwiesenen
Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer
Wohnung keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: E... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. In gemeinsam ausgeführten Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG begehrten H S und seine Mutter M S die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch dem Finanzamt Linz als belangter Behörde zuzurechnende "faktische Amtshandlungen" vom 9. August 1990 (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Gegenständen), demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 1. Juni 1989 im Zusammenhang mit einer Vernehmung durch Gendarmeriebeamte am Gendarmerieposten Lauterach ohne Vorliegen eines richterlichen Befehls festgenommen, weiter angehalten und nach Überstellung nach Dornbirn und weiterer Überstellung nach Bregenz erst am folgenden Tag entlassen worden sei. Er begehrt die Festst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der ghanesische Staatsangehörige K K A begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden, daß Beamte der Bezirkshauptmannschaft Baden A) am 25. Mai 1990 ihm die Annahme eines (schriftlichen) Asylansuchens verweigerten, B) ihn a) am 1. Juni 1990 mit Handschellen fesselten und b) festnahmen und bis... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8EMRK Art3FremdenpolizeiG §10 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung durch nicht notwendige, ungerechtfertigte
Fesselung mit Handschellen; keine Verletzung verfassungsgesetzlich
gewährleisteter Rechte durch Festn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbPersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 bis Z4StPO §177 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers; keine Gefahr im Verzug; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch unverzügliche Herstellung
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines erwiesenen
Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer
Wohnung keine Hausdurchsuchung
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Begründung: 1.1.1. In gemeinsam ausgeführten Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG begehrten H S und seine Mutter M S die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch dem Finanzamt Linz als belangter Behörde zuzurechnende "faktische Amtshandlungen" vom 9. August 1990 (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Gegenständen), demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 1. Juni 1989 im Zusammenhang mit einer Vernehmung durch Gendarmeriebeamte am Gendarmerieposten Lauterach ohne Vorliegen eines richterlichen Befehls festgenommen, weiter angehalten und nach Überstellung nach Dornbirn und weiterer Überstellung nach Bregenz erst am folgenden Tag entlassen worden sei. Er begehrt die Festst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der ghanesische Staatsangehörige K K A begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden, daß Beamte der Bezirkshauptmannschaft Baden A) am 25. Mai 1990 ihm die Annahme eines (schriftlichen) Asylansuchens verweigerten, B) ihn a) am 1. Juni 1990 mit Handschellen fesselten und b) festnahmen und bis... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8EMRK Art3FremdenpolizeiG §10 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung durch nicht notwendige, ungerechtfertigte
Fesselung mit Handschellen; keine Verletzung verfassungsgesetzlich
gewährleisteter Rechte durch Festn... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbPersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 bis Z4StPO §177 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers; keine Gefahr im Verzug; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch unverzügliche Herstellung
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Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / HausdurchsuchungStGG Art9
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Vorliegen eines erwiesenen
Aktes behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; bloßes Betreten einer
Wohnung keine Hausdurchsuchung
Rechtssatz: E... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. In gemeinsam ausgeführten Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gemäß Art144 (Abs1) B-VG begehrten H S und seine Mutter M S die kostenpflichtige Feststellung, daß sie durch dem Finanzamt Linz als belangter Behörde zuzurechnende "faktische Amtshandlungen" vom 9. August 1990 (Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Gegenständen), demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht... mehr lesen...