Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätestens am 21. Dezember 2015 illegal nach Österreich eingerei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VGB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91
Leitsatz: Widerspruch der Zuständigkeit eines Organs der Kärntner Jägerschaft zur bescheidmäßigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Jagdprüfungen zu den Grundsätzen der Selbstverwaltung; kein Vorliegen einer zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich geeigneten Angelegenheit;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, "a.) im §1 Abs5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 - LDHG 1995, in der Fassung dieses Absatzes nach der Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. Nr. 138/1995 (andere, hier nicht angefochtene Teile des zitierten ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VGB-VG Art18 Abs2B-VG Art21 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5
Leitsatz: Widerspruch der Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zurWahrnehmung der Diensthoheit im Namen der Landesregierung imSalzburger Lande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte beim Verfassungsgerichtshof eine nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt unterschriebene, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen den Bescheid der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes vom 15. April 1997, Zl. 562/4-RFK/97, ein. Unter einem wurde die Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof gem. Art144 Abs3 B-VG, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt. Mit Beschluß d... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter brachte beim Verfassungsgerichtshof eine auf Art141 Abs1 litb B-VG gestützte Anfechtung der Wahl in die Niederösterreichische Landesregierung (1998) ein. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Korneuburg vom 17. Juli 1997, Z1 P 97/96 k-41, wurde für den Einschreiter ein einstweiliger Sachwalter bestellt, der ua. die Vertretung vor Gerichten und Behörden zu besorgen hat. Rekurs und außerordentlicher Revisionsrekurs gegen diesen Beschluß blieben erfolgl... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer brachte beim Verfassungsgerichtshof eine nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt unterschriebene, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde gegen die Bescheide der Finanzlandesdirektion für Kärnten jeweils vom 14. Jänner 1998, Z RV 7/1-4/97 und RV 80/1-4/97, ein. Unter einem wurde die Bewilligung der Verfahrenshilfe für diese Beschwerdesache beantragt. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Korneuburg vom 17. Juli 1997, Z1 P 97/96 k-41, wurde f... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter brachte beim Verfassungsgerichtshof eine auf Art141 Abs1 lita B-VG gestützte Anfechtung der Wahl zum Niederösterreichischen Landtag vom 22. März 1998 ein. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Korneuburg vom 17. Juli 1997, Z1 P 97/96 k-41, wurde für den Einschreiter ein einstweiliger Sachwalter bestellt, der ua. die Vertretung vor Gerichten und Behörden zu besorgen hat. Rekurs und außerordentlicher Revisionsrekurs gegen diesen Beschluß blieben erfolg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art141B-VG Art144 Abs1 / Legitimation
Leitsatz: Zurückweisung einer Wahlanfechtung mangels Legitimation
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof forderte den (gerichtlich bestellten) Sachwalter auf bekanntzugeben, ob er die vom Einschreiter gesetzte Prozeßhandlung genehmige, und setzte ihm hiezu eine Frist. Der Sachwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Vorstand der Österreichischen Apothekerkammer ordnete mit Beschluß vom 4. Juni 1996 gemäß §4 der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 28. Dezember 1981, BGBl. 16/1982, über die Durchführung der Wahlen in die Österreichische Apothekerkammer (Apothekerkammer-Wahlordnung), idF der Novelle BGBl. 306/1991, (im folgenden kurz: ApK-WO), die Vornahme der Wahl der Vorstandsmitglieder an und verlautbarte dies im Amtsblatt zur Wien... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art141B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabApothekerkammer-WahlO §29Apothekerkammer-WahlO §4, §9, §12VfGG §67 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die - als Abweisung zu deutende - ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Mit Verordnung vom 22. Juli 1992, LGBl. 63, schrieb die Burgenländische Landesregierung die Wahlen zum Gemeinderat und zum Bürgermeister in jenen Gemeinden des Burgenlandes aus, die nicht in Abs4 dieser Verordnung angeführt waren. Diese Wahlen, so auch jene in der Stadtgemeinde Neusiedl am See (politischer Bezirk Neusiedl am See), fanden am 18. Oktober 1992 statt. 1.1.2.1. Dieser Gemeinderatswahl lagen die von den folgenden wahlwerbenden Parteie... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0350 Gemeindewahl
Norm: B-VG Art141B-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 litbBgld GdWO 1992 §2Bgld GdWO 1992 §6Bgld GdWO 1992 §7Bgld GdWO 1992 §8Bgld GdWO 1992 §11 Abs5Bgld GdWO 1992 §19Bgld GdWO 1992 §41Bgld GdWO 1992 §42Bgld GdWO 1992 §76VfGG §67 Abs2VfGG §68 Abs1VfGG §70 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung der Anfechtungen einer Gemeinderatswahl durch den
zustellungsbevollmächtigten Vertreter ei... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Aufgrund der Ausschreibung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Juli 1992 (LGBl. 63/1992) fand am 18. Oktober 1992 in der Stadtgemeinde Neusiedl am See (politischer Bezirk Neusiedl am See) die Wahl zum Gemeinderat statt. 1.1.2. Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) brachte bei der Gemeindewahlbehörde der Stadtgemeinde Neusiedl am See einen Wahlvorschlag ein, der mit Beschluß dieser Behörde vom 2. Oktober 1992 für "teilweise ungültig" erklärt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art141B-VG Art144 Abs1 / Allg
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die teilweise
Ungültigerklärung eines Wahlvorschlags wegen Nichtzuständigkeit
des Verfassungsgerichtshofes
Rechtssatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die teilweise Ungültigerklärung eines Wahlvorschlags aufgrund der Streichun... mehr lesen...
Siehe PDF Dokument Schlagworte Wahlen Allgemeine Vertretungskörper Landtag Salzburg Verfassungsgerichtshof Art. 141 B-VG Wahlanfechtung Sachentscheidung Einzelfälle European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1979:WI_2.1979 Zuletzt aktualisiert am 17.04.2018 mehr lesen...
Index: Keine Angabe
Norm: Bundes-Verfassungsgesetz Art95, B-VG Art95 Abs2B-VGLWO §40 Abs2Wr GdWO §43 Abs2Wr Stadtverfassung Art8 Beachte Metadatenquelle: DVD Recht compact, Verlag Österreich, Wien 2014
Rechtssatz: Der Wahlanfechtung (Wahl zum Salzburger Landtag vom 25. März 1979) wird nicht stattgegeben (keine Bedenken gegen § 40 Abs. 2 Landtagswahlordnung, keine Beeinträchtigung des freien Wahlrechts) . K... mehr lesen...