1 Zur Vorgeschichte wird auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 9. August 2017, Ra 2017/09/0025, verwiesen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich wurde - in Bestätigung des Disziplinarerkenntnisses der Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer an Volks- und Hauptschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen sowie an Berufsschulen beim Landesschulrat... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: Verein) ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 (VerG). 2 Mit Bescheid vom 17. Oktober 2016 löste der Amtsrevisionswerber den Verein gemäß § 31 Abs. 3 Islamgesetz 2015 (IslamG) "mit Wirksamkeit zum 1. März 2016" auf. Begründend wurde ausgeführt, der Verein sei aufzulösen gewesen, weil die Statuten und damit der Zweck des Vereins - trotz mehrfacher Aufforderungen - nicht an die Erfordernisse des IslamG angepasst worden seien... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 30. Oktober 2015 zeigte die mitbeteiligte Partei bei der zuständigen Baubehörde ein Bauvorhaben betreffend die vorübergehende Anbringung eines Werbeplakats "als Provisorium" für den Zeitraum von November 2015 bis April 2016 auf zwei näher bezeichneten Grundstücken an. 2 Mit Bescheid vom 15. Jänner 2016 wies der Stadtsenat der Landeshauptstadt Graz die in Rede stehende Bauanzeige aufgrund fehlender beziehungsweise mangelhafter Unterlagen nach Erteilung eines... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 9. Oktober 2012 beantragte die erstmitbeteiligte Partei (im Folgenden: Projektwerberin) bei der Salzburger Landesregierung (im Folgenden: belangte Behörde) die Feststellung gemäß § 3 Abs. 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), dass für das verfahrensgegenständliche Bauvorhaben "Erweiterung Altstadtgarage B" keine Umweltverträglichkeitsprüfung (im Folgenden: UVP) durchzuführen sei. Dazu führte die Projektwerberin, ergänzt mit Schreiben vom 7.... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Salzburg wurde der mitbeteiligten Partei gemäß §§ 2, 7, 11 und 14 Salzburger Nationalparkgesetz 2014 (S.NPG) die "nationalparkrechtliche Ausnahmebewilligung" für die Durchführung von Hubschraubertransportflügen im Krimmler Achental im Nationalpark Hohe Tauern ua. unter den "Auflagen" erteilt, dass die Transportflüge nur an zwei Werktagen im Zeitraum vom 15. September 2017 bis 31. Oktober 2017 zulässig sind und die A... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 26. November 2013 wurde den Miteigentümern eines näher genannten Gebäudes in Graz gemäß § 24 Abs. 4 iVm den §§ 16, 18, 19 und 20 steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - StFGPG, LGBl. Nr. 12/2012, der Auftrag erteilt, im Einzelnen angeführte, näher bezeichnete Mängel des Gebäudes zu beheben, Brandmelde- und Alarmeinrichtungen sowie Löschanlagen zu errichten und Löschmittel bereitzustellen. 2 Die Berufungskommission der Landeshauptstadt Graz wies... mehr lesen...
Index: L44106 Feuerpolizei Kehrordnung Steiermark10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs9;B-VG Art133 Abs4;B-VG Art133 Abs6 Z2;FGPG Stmk 2012 §31;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: War fallbezogen keine aufsichtsbehördliche Entscheidung Gegenstand des Verfahrens vor dem LVwG, sondern eine gemäß § 31 Stmk FGPG 2012 im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu vollziehende Ange... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 16. Dezember 2014 zog der Bürgermeister der Marktgemeinde F. den Mitbeteiligten zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten der L. GmbH (gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Kanalanschlussgebühr und Wasserleitungsanschlussgebühr und gemäß § 6a Kommunalsteuergesetz zur Haftung für Kommunalsteuer) heran. 2 Mit Schriftsatz vom 29. Jänner 2015 erhob der Mitbeteiligte dagegen eine Berufung. 3 Der Gemeinderat der Marktgemeinde F. gab der Berufung mit Bescheid vo... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4B-VG Art133 Abs6 Z1VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/06/0237Ra 2017/06/0238Ra 2017/06/0239Ra 2017/06/0240Ra 2017/06/0241Ra 2017/06/0242Ra 2017/06/0243Ra 2017/06/0244
Rechtssatz: Zur Beantwortung rechtspolitischer Fragen, etwa w... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Angefochtenes Erkenntnis 1 Mit Spruchpunkt II. des angefochtenen Erkenntnisses wurde über Maßnahmenbeschwerde der Mitbeteiligten festgestellt, dass die Mitbeteiligte (aus Anlass einer nach dem Glücksspielgesetz [GSpG] durchgeführten Lokalkontrolle am 22. Juni 2016) durch die von Organen der belangten Behörde vorgenommene Durchsuchung ihrer Kleidung und Handtasche sowie ihrer Person in unbekleidetem Zustand, „wobei sie sich nackt nach vorne beugen musste“, in ihrem Grundrecht au... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2AVG §60AVG §67c Abs3B-VG Art130 Abs1 Z2B-VG Art133 Abs6 Z2VwGVG 2014 §28 Abs6
Rechtssatz: § 28 Abs. 6 VwGVG entspricht im Wesentlichen der Vorgängerregelung des § 67c Abs. 3 AVG (arg.: "so hat das Verwaltungsgericht die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt für rechtswidrig zu erklären"), so... mehr lesen...
1 Unter Spruchpunkt I. ihres Bescheids vom 3. November 2015 erteilte die belangte Behörde der Mitbeteiligten über deren Antrag vom 29. August 2013, zuletzt geändert mit Eingabe vom 17. Juni 2015, die sanitätsbehördliche Errichtungsbewiligung für ein "entwicklungsdiagnostisches/therapeutisches Ambulatorium" für Kinder und Jugendliche mit neurologischen und/oder psychischen Auffälligkeiten mit der Bezeichnung "Ambulatorium K" am Standort xy, nach den vorgelegten und unter Abschnitt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
I. 1 1. Mit Bescheid der belangten Behörde (der Revisionswerberin) vom 1. Juni 2016 wurde dem Mitbeteiligten gemäß §§ 5, 6 und 12 Kärntner Mindestsicherungsgesetz (K-MSG) soziale Mindestsicherung für den Zeitraum vom 4. bis 31. Mai 2016 in der Höhe von EUR 50,57 zuerkannt. Im zugrunde liegenden Antrag vom 1. Juni 2016 hatte der Mitbeteiligte unter "Miete" Folgendes angegeben: "EUR 0,00 Caritas Tagesstätte, kein Mietaufwand". 2 2. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 18. Okto... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. November 2016 war - ua (Punkt A.III.) - über die Sicherung der Eisenbahnkreuzung in km 88,759 des Streckengeleises der ÖBB-Strecke Bischofshofen - Selzthal mit einer Gemeindestraße in der Gemeinde W nach der Eisenbahnkreuzungsverordnung entschieden worden. 2 Gegen diesen Bescheid erhob die Gemeinde W Beschwerde mit dem Antrag auf ersatzlose Behebung des angefochtenen Spruchpunktes. 3 Mit Beschluss vom 22. März 2017 wies das V... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 12. Juni 2008 hatte die revisionswerbende Partei die Kündigung des am 1. Juli 1997 begründeten Dienstverhältnisses zwischen ihr und dem Mitbeteiligten zum 31. Oktober 2008 ausgesprochen. 2 Mit Bescheid vom 24. Mai 2012 war dem Mitbeteiligten im Instanzenzug die Eigenschaft eines begünstigten Behinderten ab 26. Mai 2008 zuerkannt worden. 3 Mit Bescheid vom 6. Dezember 2012 hatte der Behindertenausschuss beim Bundessozialamt, Landesstelle Steierm... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1VwGG §34 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/04/0042 B 24. Juni 2015 RS 2 Stammrechtssatz Eine Revision ist nach § 34 Abs. 1 VwGG wegen fehlender Revisionsberechtigung immer dann zurückzuweisen, wenn der Verwaltungsgerichtshof zur Erkenntnis gelangt, dass der Revisionswe... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde L. vom 15. Dezember 2015 wurde der Berufung der mitbeteiligten Partei gegen den Bescheid des Bürgermeisters dieser Marktgemeinde vom 3. August 2015 teilweise Folge gegeben und gemäß § 63 Abs. 7 NÖ Bauordnung 2014 festgestellt, dass für ein näher beschriebenes Bauvorhaben eine Anzahl von 8 Pflichtstellplätzen erforderlich wäre, die im Sinne dieser Gesetzesbestimmung nicht herstellbar seien. 2 Mit dem angefochtenen Erkenn... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro verhängt wurde. 2 Die Revision ist auch dann nach § 25a Abs 4 VwGG absolut unzulässig, wenn es sich bei der bekämpften Entscheidung des Verwaltungsgerichtes um die Zurückweisung einer Be... mehr lesen...
1.1. Die Revisionswerberin nahm im Jahr 2012 bei der Erstmitbeteiligten eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben für den Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis zum 31. Dezember 2011 (im Folgenden: Prüfungszeitraum) vor. Mit Bescheid vom 9. April 2013 sprach die Revisionswerberin aus, dass sich aus der durchgeführten Prüfung gegenüber der Erstmitbeteiligten als Dienstgeberin eine Beitragsnachverrechnung von € 20.885,58 (darin enthalten € 20.328,33 an Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädig... mehr lesen...