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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs6;Rechtssatz
Soweit der Bürgermeister seine Revisionslegitimation allein in der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses des LVwG an ihn gegeben sieht, ist ihm zu entgegnen, dass damit noch keine Revisionslegitimation im Sinne des Art. 133 Abs. 6 B-VG begründet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2015060010.J03Im RIS seit
13.06.2018Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019