RS Vwgh 2018/4/25 Ro 2015/06/0010

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Veröffentlicht am 25.04.2018
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs6;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Soweit der Bürgermeister seine Revisionslegitimation allein in der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses des LVwG an ihn gegeben sieht, ist ihm zu entgegnen, dass damit noch keine Revisionslegitimation im Sinne des Art. 133 Abs. 6 B-VG begründet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RO2015060010.J03

Im RIS seit

13.06.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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