1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (BH) vom 17. Jänner 2014 wurde der mitbeteiligten Partei - gestützt u.a. auf §§ 9 und 32 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) - die wasserrechtliche Bewilligung für eine Oberflächenentwässerungsanlage auf Grundstück Nr. 960/4 KG A nach Maßgabe der eingereichten Projektunterlagen und unter Vorschreibung von Nebenbestimmungen erteilt. Ferner wurden gemäß § 60 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 und Abs. 3 sowie § 63 lit. b WRG 1959 auf dem Grun... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1WRG 1959 §32WRG 1959 §60WRG 1959 §63 litbWRG 1959 §9 Abs2
Rechtssatz: Bei der Ableitung von Niederschlagswässern (Dachwässern) von einem Grundstück auf ein anderes Grundstück und die Einleitung in ein Gerinne erfolgt eine Benutzung eines privaten Tagwassers und eine Berührung fremder ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/07/0006 B 30. März 2017 RS 1 Stammrechtssatz Mit einer Vorgangsweise, bei der letztlich das gesamte Revisionsvorbringen ausschließlich als Zulässigkeitsvorbringen gemäß § 28 Abs. 3 VwGG unterbreitet wird, wird dem Erfordernis nach § 28 Abs. 3 VwGG, die G... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 20. Juli 2017 erkannte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Beschwerde der revisionswerbenden Parteien die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 5 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG) nicht zu (Spruchpunkt A) und erklärte die Revision gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG für zulässig (Spruchpunkt B). 2 Eine Benachrichtigung über den Erhalt eines gerichtlichen Schriftstücks (hinsichtlich des Beschlusses vom 20. Juli 2017) wurde der zustellbevollmächtigten Vertreterin der... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem in Revision gezogenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich (im Folgenden: Verwaltungsgericht) wurde der Beschwerde der revisionswerbenden Parteien gegen einen näher genannten Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde hinsichtlich eines Bauansuchens und einer Bauanzeige teilweise stattgegeben und dessen Spruchpunkt II. dahingehend abgeändert, dass die Berufung in Bezug auf einen "Lager-/Geräteschuppen" mit einer Fläche von 16,24 m2 als... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §25a Abs1;VwGG §28 Abs1;VwGG §28 Abs2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2017/03/0001 B 31. Jänner 2017 RS 4 Stammrechtssatz Nach § 28 Abs 1 und 2 VwGG entspricht der Inhalt einer außerordentlichen Revision grundsätzlich dem Inhalt der ordentlichen Revision. Die vom VwGH vorzunehmende Kontrolle einer v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §37;B-VG Art133 Abs4;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2017/05/0159 Ra 2017/05/0200 Ra 2017/05/0161 Ra 2017/05/0162 Ra 2017/05/0163 Ra 2017/05/0164 Ra 2017/05/0165 Ra 2017/05/0166 Ra 2017/05/0167 Ra 2017/05/0168 Ra 2017/05/0169 Ra 2017/05/0170 Ra 2017/05/0171 Ra 201... mehr lesen...
1 1. Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung (belangte Behörde) vom 19. Dezember 2014 wurde der L GmbH (mitbeteiligte Partei) gemäß den §§ 3 und 7 des Oö. Starkstromwegegesetzes 1970 (im Folgenden: Oö. StWG 1970) die elektrizitätsrechtliche Bau- und Betriebsbewilligung betreffend (insbesondere) eine näher bezeichnete 110 kV-Freileitung sowie den Neubau eines Umspannwerks unter Vorschreibung von Bedingungen und Auflagen erteilt. Die... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 28. Juni 2016 wurde dem Revisionswerber als handelsrechtlichem Geschäftsführer der L. GmbH vorgeworfen, dass am 18. April 2016 in G. im Zuge der Bauarbeiten betreffend die (näher beschriebene) „Betriebsentwicklung Süd“ (Spruchpunkt 1.) ein Graben auf einer Länge von rund 40 m auf eine Breite von ca. 3 m ausgegraben und nahezu auf ganzer Länge mit einem rund 1 m breiten Streifenfundament und ca. 19 Piloten versehen worde... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Oktober 2016 wurde dem Revisionswerber als Eigentümer eines näher bezeichneten Grundstückes, das im hiefür maßgeblichen Flächenwidmungsplan als "Grünland - Erholungsgebiet - Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen" gewidmet ist und einen Kleingarten im Sinne des Wiener Kleingartengesetzes 1996 - WKlG 1996 (im Folgenden: WKlG) darstellt, gemäß § 129 Abs. 10 Bauordnung für Wien (im Folgenden: BO) aufgetragen, das Einstellen... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien wurde die Beschwerde des Revisionswerbers als Miteigentümer der Liegenschaft W.Straße 12 gegen die Baubewilligung zur Errichtung einer mechanischen Kälteanlage im Innenhof der W.Straße 10 mangels Parteistellung zurückgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, verfahrensgegenständlich sei aufgrund des Bauansuchens und der daraufhin erfolgten Baubewilligung nach § 61 der Bauordnung für Wien (BO) ausschlie... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 17. März 2017 wies das Landesverwaltungsgericht Kärnten im Beschwerdeverfahren - soweit für das vorliegende Revisionsverfahren von Interesse - einen Antrag des Revisionswerbers auf Erteilung einer Bewilligung zur Haltung der "Buckfast"-Biene an bestimmten Standorten gemäß § 11 Abs. 2 K-BiWG ab und verpflichtete den Revisionswerber - auf näher bestimmte Art und Weise - gemäß § 19 Abs. 5 K-BiWG zur "Umweiselung" seiner nicht der Rasse Carnica ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Verwaltungsgericht ein (Maßnahme-)Beschwerdeverfahren wegen Unterlassung der Mängelbehebung ein. Begründend führte es zusammengefasst aus, die Identität des für die Beschwerdeführerin einschreitenden Geschäftsführers und die Authentizität der Beschwerde habe trotz Mängelbehebungsauftrags und weiterer Ermittlungsschritte einschließlich einer mündlichen Verhandlung, zu der der Geschäftsführer nicht erschienen sei, nicht geklärt werden k... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2014/17/0005 B 4. Mai 2016 RS 2 Stammrechtssatz Eine uneinheitliche Rechtsprechung eines oder mehrerer Verwaltungsgerichte erfüllt für sich genommen nicht den Tatbestand des Art 133 Abs 4 B-VG (vgl VwGH vom 26. März 2015, Ra 2015/22/0042). ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte in dieser Rechtssache wird auf das hg. Erkenntnis vom 14. Februar 2017, Zl. Ra 2016/02/0015-6, verwiesen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes vom 20. November 2015 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hat, weil das Verwaltungsgericht dem Straferkenntnis der BH Bregenz vom 15. Juni 2015 folgend als Tatort nicht den Sitz jener Behörde, die den Bewilligungsbescheid erlassen und bei der die entsprechende Anzeige ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht den Revisionswerber gemäß § 52 lit. a Z 10a StVO einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 79 km/h schuldig erachtet und über ihn gemäß § 99 Abs. 2e StVO eine Geldstrafe von EUR 430,-- (Ersatzfreiheitsstrafe sechs Tage) verhängt. 2 Die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. Februar 2017, E 1319/2016-9, abgelehnt und die Beschwerde über n... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 9. Jänner 2012 wies das Bundesasylamt (nunmehr: Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, BFA) den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz vom 22. Juli 2011 als unbegründet ab und wies den Revisionswerber nach Nepal aus. Die dagegen erhobene Beschwerde erledigend, hob der Asylgerichtshof den Bescheid mit Erkenntnis vom 4. November 2013 auf und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung sowie zur Erlassung eines neuen Bescheides an das Bunde... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Staatsangehörige Armeniens, stellte am 16. Juni 2016 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Es stellte sich heraus, dass der Revisionswerberin ein tschechisches Schengen-Visum für den Zeitraum vom 23. Mai 2016 bis zum 18. Juni 2016 ausgestellt worden war. 2 Mit Bescheid des BFA vom 13. September 2016 wurde der gegenständliche Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig zurückgewiesen und festgestellt, dass die Tschechische ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundeskriminalamt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 23. Dezember 2014, mit welchem im Hinblick auf den Antrag des Revisionswerbers vom 4. März 2014 festgestellt wurde, dass per 31. März 2014 keine Monate der beruflichen Tätigkeit des Rev... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/20/0054 B 2. August 2016 RS 1 Stammrechtssatz Der VwGH ist als Rechtsinstanz grundsätzlich nicht zur Überprüfung der Beweiswürdigung berufen. Diese ist nur dahingehend der Kontrolle des VwGH unterworfen, ob der maßgebliche Sachverhalt ausreichend ermi... mehr lesen...