RS Vwgh 2017/11/23 Ra 2017/22/0185

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Veröffentlicht am 23.11.2017
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z1;
AVG §69 Abs3;
B-VG Art133 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wird die Ehe mit einem/r österreichischen Staatsbürger/in, auf die in den von der Behörde zunächst bewilligten Aufenthaltstitelverfahren berufen wurde, mit Urteil eines Gerichtes als Scheinehe qualifiziert, liegen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Z 1 AVG für die Wiederaufnahme der Verfahren somit vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220185.L01

Im RIS seit

24.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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