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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §69 Abs1 Z1;Rechtssatz
Wird die Ehe mit einem/r österreichischen Staatsbürger/in, auf die in den von der Behörde zunächst bewilligten Aufenthaltstitelverfahren berufen wurde, mit Urteil eines Gerichtes als Scheinehe qualifiziert, liegen die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Z 1 AVG für die Wiederaufnahme der Verfahren somit vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220185.L01Im RIS seit
24.01.2018Zuletzt aktualisiert am
25.01.2018