Index
L92105 Behindertenhilfe Rehabilitation SalzburgNorm
BehindertenG Slbg 1981 §11;Rechtssatz
Mit Blick auf die klare Anordnung des § 18 Abs. 1 zweiter Satz Slbg BehindertenG 1981 gilt bei der geschützten Arbeit iSd § 11 legcit, anders als bei anderen Maßnahmen der Eingliederungshilfe, der Betriebsinhaber (und nicht der Mensch mit Behinderungen) als Anspruchsberechtigter.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017100174.L01Im RIS seit
05.01.2018Zuletzt aktualisiert am
26.01.2018