Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.824/2003). Er hat sohin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerde liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 28. Februar 2019, Z VStV/918301367385/2018, verhängte die Landespolizeidirektion Wien über die Beschwerdeführerin zwei Geldstrafen in Höhe von jeweils € 3.000,– wegen Übertretung des §52 Abs1 Z1 vierter Fall iVm § 2 Abs2 und 4 sowie §4 GSpG. 1.2. Mit am 14. Juli 2020 mündlich verkündetem Erkenntnis wies das von der Beschwerdeführerin an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Tirol, "der Verfassungsgerichtshof möge ein Verordnungsprüfungsverfahren in Bezug auf die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Kramsach vom 23.09.2019 beschlossene Verordnung, mit welcher auf Grund des §4 Abs3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LBGl Nr 79/2019, die Abgabenhöhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe für das gesamte Gemeinde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger und stammt aus der Provinz Ghazni, Distrikt Gharabagh. Er gehört der Volksgruppe der Hazara an und ist schiitischer Moslem. Er stellte am 5. Mai 2015 als Minderjähriger einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 30. September 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die beiden Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige und stammen aus der Provinz Ghazni, wo sie bis zu ihrer Ausreise lebten. Beide gehören der Volksgruppe der Hazara an und sind schiitische Moslems. Ihre Muttersprache ist Dari. Der damals noch minderjährige Erstbeschwerdeführer und der Zweitbeschwerdeführer (Onkel des Erstbeschwerdeführers) sind spätestens am 21. Dezember 2015 illegal nach Österreich eingerei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige des Irak. Sie gehören der Volksgruppe der Araber an und bekennen sich zum schiitisch-muslimischen Glauben. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter der Zweitbeschwerdeführerin und des Drittbeschwerdeführers. Vor ihrer Ausreise lebten die Beschwerdeführer in Bagdad. Nach ihrer Ausreise stellten sie am 16. Oktober 2015 im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsangehöriger, der der Volksgruppe der Araber angehört und sich zum sunnitisch-muslimischen Glauben bekennt. Er lebte bis zu seiner Ausreise in der Provinz Babel. Am 14. August 2015 stellte er im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid vom 22. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E460/2021 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 1.1. Die Bezirkshauptmannschaft Landeck verhängte über den Beschwerdeführer gemäß §22 Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung 2000 eine Geldstrafe von € 200,– (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden), weil dieser als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Taxie... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl vergleiche VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.82... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung gemäß Art139 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken beschränkt (vgl vergleiche VfSlg 11.580/1987, 14.044/1995, 16.674/2002). Er hat sohin ausschli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren und Antrag 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl V460/2020 ein auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützter Antrag des Bundesverwaltungsgerichtes anhängig, näher bezeichnete Wortfolgen in §14 Abs5 litb und §15 Abs2 der in der 27. Sitzung des Boards der AQ Austria am 28. Mai 2015 beschlossenen Privatuniversitäten-Akkreditierungsverordnung (im Folgenden: PU-AkkVO 2015), in eventu diese Bestimmungen zur Gänze aufzuheben, in eventu festzustellen, dass ... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z16B-VG Art15 Abs1B-VG Art18 Abs1B-VG Art20B-VG Art44 Abs3B-VG Art52 Abs1B-VG Art52 Abs1aB-VG Art77B-VG Art101B-VG Art133 Z4 aFB-VG Art140 Abs1 Z1 litaB-VG Art140 Abs1 Z1 litbHochschul-QualitätssicherungsG §1, §3, §7, §9, §11, §19, §24, §25, §26, §30Fachhochschul-StudienG §6, §7, §13Universitäts-AkkreditierungsG §4PrivathochschulG §2, §4, §5Privatuniversitäten-AkkreditierungsV 2019AVG §52VfGG §7 Abs1 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, römisch eins. 1. §37 Abs7 litb des Kärntner Jagdgesetzes 2000 - K-JG, LGBl. 21 idF LGBl. 7/2004, überträgt dem Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft die Zuständigkeit zur Anerkennung der Gleichwertigkeit von an der Universität für Bodenkultur Wien abgelegten Prüfungen im Rahmen des Nachweises der jagdlichen Eignung, die eine der Voraussetzungen für die Ausstellung einer Jagdkarte gemäß §... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VGB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art19, Art20 Abs1, Art120a Abs1Krnt JagdG 2000 §37, §81, §91
Leitsatz: Widerspruch der Zuständigkeit eines Organs der Kärntner Jägerschaft zur bescheidmäßigen Feststellung der Gleichwertigkeit von Jagdprüfungen zu den Grundsätzen der Selbstverwaltung; kein Vorliegen einer zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich geeigneten Angelegenheit;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 13. September 2006, Zlen. A2006/0017, A2006/0018, A2006/0019 und A2006/0020, aus Anlass bei ihm anhängiger Beschwerden gemäß Art140 Abs1 B-VG die Anträge gestellt, "a.) im §1 Abs5 des Salzburger Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes 1995 - LDHG 1995, in der Fassung dieses Absatzes nach der Wiederverlautbarungskundmachung LGBl. Nr. 138/1995 (andere, hier nicht angefochtene Teile des zitierten ... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2600 Lehrer
Norm: B-VGB-VG Art18 Abs2B-VG Art21 Abs3B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art139 Abs3 zweiter Satz litaBVG Ämter d LReg §3Sbg Landeslehrer-Diensthoheits-ErmächtigungsV §1 Abs1Sbg Landeslehrer-DiensthoheitsG 1995 §1 Abs5
Leitsatz: Widerspruch der Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zurWahrnehmung der Diensthoheit im Namen der Landesregierung imSalzburger Lande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die Beschwerdeführer stellten am 10. Dezember 1993 beim Magistrat der Stadt Wien gemäß §9 Abs2 des Stadterneuerungsgesetzes - StEG, BGBl. 287/1974 idF 421/1992, einen Antrag auf Genehmigung eines Kaufvertrages, der am 9. November 1993 zwischen der M ZVersicherungsgesellschaft mbH als Verkäufer und Dr. G und R B als Käufer von 64/888 Anteilen an der Liegenschaft EZ 1768 des Grundbuches der KG Leopoldstadt abgeschlossen worden war. Diese Liegenschaft liegt i... mehr lesen...
Index: 98 Wohnbau98/05 Sonstiges
Norm: B-VG Art19 Abs1B-VG Art101StadterneuerungsG §5 Abs1
Leitsatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bindung der
Landesregierung an einen Antrag der Gemeinde bei Erlassung einer
Assanierungsverordnung; keine Bedenken gegen die im StadterneuerungsG
geforderte Voraussetzung des Bestehens von dem Assanierungszweck
entsprechenden Bebauungsvorschriften für das Assanierungsgebiet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 6. Oktober 1991 fand die mit Verordnung der Oberösterreichischen Landesregierung vom 1. Juli 1991, LGBl. 81/1991, ausgeschriebene Wahl des Oberösterreichischen Landtags statt. Von den 791.575 abgegebenen gültigen Stimmen - 16.315 wurden als ungültig gewertet - entfielen auf die wahlwerbenden Parteien Österreichische Volkspartei (ÖVP) 357.771 Stimmen Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) 248.6... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0001 Landesverfassung
Norm: B-VG Art99B-VG Art101B-VG Art141 Abs1 litbOö L-VG 1991 Art43 Abs2 Z2
Leitsatz: Keine Stattgabe einer Anfechtung der Wahl in die Oberösterreichische
Landesregierung am 30.10.91; keine Verletzung des
Rechtsstaatsprinzips durch die Einräumung des Rechtes des Landtags
in der Landesverfassung auf Einrechnung des Landeshauptmannes in die
Liste seiner Partei mangels bund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Am 12. März 1989 fand die mit Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 20. Dezember 1988, LGBl. 71/1988, ausgeschriebene Wahl des Kärntner Landtages statt. Von den 352.866 abgegebenen gültigen Stimmen - 9.047 wurden als ungültig gewertet - entfielen auf die wahlwerbenden Parteien Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) 162.147 Stimmen, Österreichische Volkspartei (ÖVP) 74.054 Stimmen, Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art1B-VG Art101B-VG Art141 Abs1 litb / LandesregierungKrnt Landtags-GeschäftsO §§63-68Krnt L-VG 1974 Art26 Abs4Krnt L-VG 1974 Art43
Leitsatz: Der Anfechtung der Wahl der Kärntner Landesregierung wird nichtstattgegeben; weiter Gestaltungsfreiraum für das die Organisation desLandes regelnde Landesverfassungsrecht durch die Bundesverfassung;Bestellungsregelung als V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §15 Abs9 des Gesetzes vom 25. Juni 1974 über die Abfuhr und die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz), LGBl. für die Steiermark 118/1974, in der Fassung des Gesetzes vom 14. Juli 1987, mit dem das Abfallbeseitigungsgesetz geändert wird (Abfallbeseitigungsgesetz-Novelle 1987), LGBl. für die Steiermark 68, lautete: "Zur Abwehr oder Beseitigung der drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren, der Reinhaltung des Bodens, der Ge... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8240 Abfall, Müll
Norm: B-VG Art18 Abs2 / Verordnung Erlassung gesetzwidrigB-VG Art19 Abs1B-VG Art101B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art139 Abs4Stmk AbfallbeseitigungsG §15 Abs9Stmk MüllwirtschaftsG §34Verordnung über die Begrenzung des Einzugsbereiches und die Eingrenzung der Müllmenge der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Müllbeseitigungsanlage (Mülldeponie) Halbenrain GesmbH, LGBl für die Stmk 98/1987 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Am 4. Oktober 1987 fand die mit V der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1987, LGBl. 46/1987, ausgeschriebene Wahl des Burgenländischen Landtages statt. Von den 36 zu vergebenden Mandaten (Art10 des Landes-Verfassungsgesetzes vom 14. September 1981 über die Verfassung des Burgenlandes (L-VG), LGBl. 42/1981 idF LGBl. 21/1984) entfielen dabei auf die wahlwerbenden Parteien Sozialistische Partei Österreichs (SPÖ) 17 Mandate, ... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0300 Landtagswahl
Norm: B-VG Art1B-VG Art2 Abs1B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art35 Abs1B-VG Art99B-VG Art99 Abs1B-VG Art101B-VG Art101 Abs1 bis Abs3B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art141 Abs1 litaB-VG Art141 Abs1 lita / SachentscheidungBgld L-VG 1981 §53 (Abs 4 erster Satz)Bgld L-VG 1981 §53 Abs3 und Abs4Bgld L-VG 1981 §53 Abs4 zweiter SatzVfGG §68 Abs1Bgld LandtagswahlO 1... mehr lesen...
Begründung: I. Das Vbg. Sozialhilfegesetz (SHG) - LGBl. 26/1971 - bestimmt in §14 Abs4: Die Gemeinden haben die Kosten ihrer Förderungstätigkeit nach §18 Abs2 dieses Gesetzes (das ist die Förderung von Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege durch die Gemeinden als Träger von Privatrechten) zu tragen und außerdem dem Land jährlich einen Beitrag in Höhe von 75 vH zu den vom Land nach §18 Abs3 dieses Gesetzes zu tragenden oder zu ersetzenden Kosten der Sozialhilfe zu leisten (1. S... mehr lesen...