Begründung: Der am 15.7.1943 geborene Kläger war seit Ablegung der Fahrschullehrerprüfung im Jahr 1974 als Fahrschullehrer tätig. Dabei handelt es sich um eine leichte im Stehen und Sitzen auszuübende Tätigkeit, bei der ein weiter Spielraum nach eigenem Ermessen besteht. Pädagogische Fähigkeiten, Geduld und Kontaktfreude sind dabei erforderlich. Der Kläger kann aufgrund seines Leidenszustandes nur mehr leichte körperliche Arbeiten überwiegend im Sitzen und nur fallweise im Geh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO liegt nicht vor. Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es genügt, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BbASVG §255 Abs2 EASVG §273
Rechtssatz: Ein Berufsfußballer hat - ungeachtet der Frage, ob es sich dabei um eine Angestellten- oder Arbeitertätigkeit handelt - weder Berufsschutz nach § 273 ASVG noch nach § 255 Abs 1 und 2 ASVG, weil die gegenüber anderen Berufen völlig untypisch kurze Zeit der Ausübbarkeit von Anfang an feststeht. Der Berufsfußballer muss schon bei Beginn seiner Tätigkeit mit einem späteren Berufswechsel r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Ob noch weitere Sachverständige für Kardiologie und Orthopädie heranzuziehen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen, denen die Durchführung dieser Beweise nicht notwendig erschien. Diese Frage kann daher auch nicht unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden. Die unterlassene Feststellung der an sich von der bekl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, wonach die am 1. 8. 1946 geborene und am Stichtag 1. 7. 1995 daher im 49. Lebensjahr stehende Klägerin, die seit April 1988 nicht mehr berufstätig war, die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension nach § 273 Abs 1 ASVG nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 15. 11. 1965 geborene Kläger absolvierte bereits ab dem 8. Lebensjahr zweimal wöchentlich ein Fußballtraining und eine ganze Reihe von Fußballspielen. Nachdem er zunächst in einer Jugendmannschaft spielte, kam er 1978 zum Sportklub R*****, bei dem er in einer Nachwuchsmannschaft bis 1982 bereits wöchentlich viermal trainierte und jeweils ein Spiel absolvierte. Durch das Training sollten Ballannahme, Ballführung, Kopfballspiel, Schußtechnik, fußballtec... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten unter Hinweis auf § 2a Abs 1 GleichbG Schadenersatz in Höhe von S 44.333,34 (zwei Monatsgehälter eines männlichen Dienstnehmers der Beklagten zuzüglich aliquoter Sonderzahlungen), weil sie bei der Besetzung des Postens eines Grafikers im Betrieb der Beklagten wegen ihres Geschlechtes diskriminiert worden sei. Schon die Stellenausschreibung sei nicht geschlechtsneutral erfolgt. Der Klägerin sei auf ihre Bewerbung mitgeteilt word... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Den Revisionsausführungen ist in Kürze folgendes entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Den Revi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 28. 6. 1947 geborene Kläger erlernte keinen Beruf und war bis November 1992 als Hilfsarbeiter beschäftigt; seither steht er im Bezug von Krankengeld und Arbeitslosengeld. Im Vordergrund seiner gesundheitlichen Beschwerden steht eine hochgradige arterielle Minderdurchblutung beider Beine. Er kann daher nur noch leichte Arbeiten überwiegend im Sitzen verrichten. Arbeiten im ununterbrochenen Gehen dürfen eine Wegstrecke von 100 Metern nicht überschreiten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO stellt sich inhaltlich nicht als Ausführung dieses Rechtsmittelgrundes (§ 503 Z 1 ZPO), sondern einerseits als unzulässige (SSV-NF 7/74) Wiederholung der Mängelrüge der Berufung (betreffend Nichteinholung eines berufskundlichen bzw berufspsychologischen Gutachtens) und andererseits, soweit Feststellungsmängel im Zusammenhang mit der bestehenden Diabetese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, daß die Revision gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG auch ohne Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Abs 1 leg cit zulässig ist. Es bedarf daher keiner gesonderten Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO). Die "außerordentliche" Revision des Klägers wird sohin als zulässige ordentliche Revision behandelt; sie ist jedoch nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, daß die Revision gemäß ... mehr lesen...
Begründung: Der am 25. 1. 1945 geborene Kläger ist gelernter Maurer. Seit 1. 7. 1971 war er bei der Friedrich P***** Warenhandelsgesellschaft mbH beschäftigt, die einen Lebensmittelsupermarkt mit mehreren Filialen betrieb. Der Kläger war Leiter der Filiale in Groß Enzersdorf und hatte ab Anfang 1985 zusätzlich als Filialinspektor weitere acht Filialen zu betreuen, wobei er auch für den gesamten Einkauf zuständig war. Bei dieser Tätigkeit war er zuletzt in die Beschäftigungsgrupp... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 15.11.1996 lehnte die Beklagte den Antrag der am 10.1.1945 geborenen Klägerin vom 17.6.1996 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab. Die Arbeitsfähigkeit der Klägerin sei nicht so weit herabgesunken, daß sie nicht noch ihren bisherigen Beruf als Diplomkrankenschwester oder eine Tätigkeit in der gleichen Berufsgruppe weiter ausüben könnte. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, daß die Klägerin gemäß § 133 Abs 2 GSVG auf andere Handelstätigkeiten verwiesen werden kann, ist zutreffend, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Revisionswerberin ist folgendes entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, daß die Klägerin gemäß Paragraph 133, Absatz 2, GSVG auf andere Handelstätigkeiten verwiesen w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Satz 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist dem Revisionswerber entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Satz 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist dem Revisionswerber entgegenzuhalten: Richtig ist, daß nach der neueren Rechtsprechung des Obersten Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, sodaß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Der E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1.3.1941 in der Türkei geborene Kläger hat keinen Beruf erlernt. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1.11.1991) war er überwiegend als Hilfsarbeiter beschäftigt. Aufgrund verschiedener gesundheitsbedingter Beeinträchtigungen konnte der Kläger zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der beklagten Partei (2.10.1991) noch alle leichten und mittelschweren Arbeiten ohne häufiges Bücken unter Tischhöhe, ohne Arbeiten in überwiegend stehend vorgeneigter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . (Angebliche) Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision gerügt werden (Kodek in Rechberger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner näheren
Begründung: . Die Frage, ob die Parteienvernehmung des Klägers durchzuführen gewesen wäre, betrifft ausschließlich die Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen. Das Berufungsgericht hat sich mit der bereits in der Berufung enthaltenen Mängelrüge ausein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Ob die unterlassene Beischaffung des Aktes des Landesinvalidenamtes als Wiederholung des vom Berufungsgericht verneinten Verfahrensmangels erster Instanz oder als Verfahrensmangel des Berufungsverfahrens geltend gemacht wird, ist nicht entscheidend. Die Frage, welche Beweise zur Erhebung von strittigen Tatsachen a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend folgendes zu erwidern: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO), weshalb es ausreicht, auf diese zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO), weshalb es ausreicht, auf diese zu verweisen. Ergänzend ist den Ausführungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Behauptung in der Revision, daß die Unschlüssigkeit und Widersprüchlichkeit des Sachverständigengutachtens durch eine ausreichende Parteienvernehmung beseitigt hätte werden können, richtet sich gegen die Richtigkeit der Feststellungen, die die Vorinstanzen ihren Entscheidungen zugrunde legten. Abgesehen davon, daß sich das Berufungsgericht mit der identen Mängelrüge der klagenden Partei auseinandergesetzt un... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 1.12.1992 gewährte die Beklagte dem am 16.7.1948 geborenen Kläger aufgrund des Antrages vom 30.9.1992 eine Invaliditätspension wegen vorübergehender Invalidität für die Zeit vom 1.10.1992 bis 31.3.1994. Mit Bescheid vom 30.6.1994 gewährte die Beklagte dem Kläger aufgrund des Antrages vom 2.3.1994 die Invaliditätspension unbefristet weiter. Mit Bescheid vom 25.4.1996 entzog die Beklagte dem Kläger die Invaliditätspension mit Ablauf des Monates Mai... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - hilfsweise - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Die - hilfsweise - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, daß der am 3.7.1953 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung einer Invaliditäts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Die von den Vorinstanzen bejahte Verweisung des Klägers, dem als gelernten Tischler Berufsschutz zukommt, auf die Tätigkeit eines Einrichtungsberaters entspricht den Kriterien, wie sie vom Obersten Gerichtshof in seiner erst jüngst ergangenen Entscheidung SSV-NF 10/58 (im Zusammenhang mit der Verweisung eines Tischl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.8.1948 geborene Kläger kann leichte bis mittelschwere Arbeiten unter Einhaltung der üblichen Arbeitszeiten und Ruhebedingungen verrichten, wobei diese Tätigkeiten im Sitzen, Gehen und Stehen, im Freien sowie in geschlossenen Räumen durchgeführt werden können und auch Tätigkeiten mit Fingergeschicklichkeit einschließen. Überkopfarbeiten, Bück- und Hebearbeiten sind um ein Drittel eines Arbeitstages zu verkürzen und gleichmäßig auf diesen zu verteil... mehr lesen...
Begründung: Der am 27.9.1941 geborene Kläger war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1.1.1996) überwiegend im erlernten Beruf als Schlosser tätig. Aufgrund des medizinischen Leistungskalküls ist er in der Lage, leichte und halbzeitig mittelschwere Arbeiten zu verrichten, ausgenommen Arbeiten in ständiger Nässe und Kälte und solche mit besonderem Zeitdruck. Ausgeschlossen sind auch Hebe- und Trageleistungen von mehr als 15 kg und Bücken unter Tischhöhe öfter als 5 mal in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß der Kläger, gleichgültig, ob er Berufsschutz genießt oder nicht, infolge der Möglichkeit im Rahmen seines Leistungskalküls Verweisungsberufe bzw Verweisungstätigkeiten auszuüben, nicht invalid ist. Insoweit kann daher auf die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung hingewiesen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß der Kläger, gleichgült... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Leistungsfähigkeit des am 16.4.1939 geborenen Klägers ist zufolge gesundheitsbedingter Einschränkungen herabgesetzt. Er ist nur mehr in der Lage, leichte und mittelschwere Arbeiten im Gehen, Stehen und Sitzen bei Einhaltung der üblichen Arbeitspausen zu verrichten. Nicht möglich sind ihm Arbeiten, die mit häufigem oder längerdauerndem Bücken oder Heben und Tragen von Gegenständen über 15 kg verbunden sind, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten sowie Arbeiten... mehr lesen...