Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage der Berufsunfähigkeit des Klägers zutreffend verneint. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Berufsunfähigkeit des Klägers zutreffend verneint. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 3. 1944 geborene Kläger hat den Beruf des Maurers erlernt und die Lehrabschlussprüfung abgelegt. Er übte von 1973 bis 1994 die Tätigkeit eines Stationsleiters einer Liftanlage aus: Er war verantwortlicher Stationsleiter von Schiliften, die er jährlich von November bis April (6 Monate) betreute. In der Zeit von Mai bis Oktober (ebenfalls 6 Monate) führte er Maurerarbeiten durch; er war der einzige Betriebsmaurer seines Arbeitgebers T***** Fremdenverkehrs-Ges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht verneinte den Anspruch des Klägers auf Invaliditätspension zu Recht (§ 510 Abs 3 ZPO). Feststeht, dass der Kläger trotz seines eingeschränkten medizinischen Leistungskalküls noch gesundheitlich in der Lage ist, etwa seine keinen Berufsschutz begründende Tätigkeit als Vorarbeiter in der Kunststoffindustrie, aber auch verschiedene Verweisungsberufe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben (zB Portier, Wächter im Standpostendienst, Kontr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision ist unzulässig, soweit damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes über den Kostenpunkt bekämpft wird. Nach ständiger Rechtsprechung kann nämlich die Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt weder im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden; dies gilt auch in Sozialrechtssachen (SSV-NF 2/82; 3/146; 5/37; 12/22 ua). Die unzulässige Revision im Kostenpunkt ist daher zurückzuweisen. Rechtliche Beu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). Den Revisionsausführungen ist folgendes entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilung Die Frage der Erwerbsfähigkeit des Klägers ist im Hinblick auf den Stichtag 1. 2. 1998 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, wonach die Klägerin, die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension erfüllt (§§ 271 Abs 1, 273 Abs 1 ASVG), ist zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend entgegenzuhalten, dass bei der Klägerin bei Eintritt in das Berufsleben - abgesehen von der festgestellten Einschränkung des Anmarschweges zu einem ö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache, dass der am 11. 5. 1944 geborene Kläger die Voraussetzungen für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension ab 1. 9. 1995 nicht erfüllt, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Sie entspricht auch der seit den Entscheidungen SSV-NF 1/33 und 1/67 ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, wonach der Versicherungsfall der gemind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 2. 8. 1996 hat die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 5. 12. 1995 auf Zuerkennung der Invaliditätspension bzw vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit abgelehnt. Gegen die Abweisung seines Antrages auf Zuerkennung der Invaliditätspension erhob der Kläger in einem an die beklagte Partei gerichteten Schreiben Klage. Das Erstgericht wies das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger die Invalid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsaus... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 28. 4. 1997 lehnte die Beklagte den Antrag des am 21. 7. 1953 geborenen Klägers vom 10. 2. 1997 auf Zuerkennung der Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, der keinen Berufsschutz genießende Kläger sei noch im Stande, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit auszuüben. Dagegen richtet sich die Klage auf Gewährung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß mit der
Begründung: , der Kläger sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausfürungen sei nur in Kürze entgegengehalten, daß angebliche (sekundäre) Feststellungsmängel hinsichtlich der Kenntnisse und Fähigkeiten in einem angelernten Beruf der rechtlichen Beurteilung zuzuordnen sind. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß (ab 1. 2. 1996) ab. Es stellte im wesentlichen fest, daß der am 30. 3. 1945 geborene Kläger keinen Beruf erlernt hat und seit dem 25. 7. 1996 bei der A***** GmbH in G***** ursprünglich in der Milchtrocknungsabteilung und später in der Rohstoffübernahme bzw Qualitätskontrolle beschäftigt ist. Er erlangte schließlich die innerbetriebliche Qualifkation als Meis... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 23. 12. 1997 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag des Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspension ab, weil er nach dem Ergebnis der ärztlichen Begutachtung noch imstande sei, eine auf dem Arbeitsmarkt bewertete Tätigkeit im Sinne des § 255 Abs 3 ASVG auszuüben. Mit Bescheid vom 23. 12. 1997 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag des Klägers auf Zuerkennung der Invaliditätspens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher nur folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei daher nur folgendes... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 26. 4. 1996 lehnte die Beklagte den Antrag des am 19. 7. 1955 geborenen Klägers auf Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitspension mit der
Begründung: ab, der Kläger wäre noch imstande, einem regelmäßigen Erwerb nachzugehen. Dagegen richtet sich die Klage auf Gewährung der Erwerbsunfähigkeitspension mit der
Begründung: , der Kläger sei infolge einer sich im Laufe der Zeit verschlechternden psychischen Behinderung aufgrund eines am 12. 7. 1975 erlittenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß auf deren Richtigkeit hingewiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: War der Versicherte - wie der Kläger - nicht überwiegend in erl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, so daß hierauf verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist richtig, so daß hierauf verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen folgendes entgegenzuhalten: Wie ein Krankheitsbild zu beurteilen ist und wie das Leistungskalkül zu ermi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz (wozu auch die behauptete Verletzung der Anleitungspflicht gehört), die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechun... mehr lesen...
Begründung: Der am 7. 5. 1952 geborene Kläger hat den Beruf eines Kraffahrzeugmechanikers erlernt, jedoch in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag nicht ausgeübt. Tatsächlich war er in diesem Zeitraum überwiegend als Monteur im Installationsbereich auf Großbaustellen (Errichtung von Gasleitungen und Fernwärmeleitungen, Verlegen von Heizungsleitungen und Austausch von Kesseln) tätig; dadurch erwarb er Kenntnisse und Fähigkeiten, die denen eines gelernten Rohrleitungsmonteurs ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze entgegengehalten, daß der Kläger mit der Rüge, es sei kein berufskundliches Gutachten eingeholt worden, in Wahrheit - der rechtlichen Beurteilung zuzuordnende - Feststellungsmängel hinsichtlich der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7. 6. 1937 geborene Kläger hat in der österreichischen Pensionsversicherung für die Wartezeit nachstehende Versicherungszeiten erworben: 11.52 bis 6.53, 11.53 bis 6.54, 11.54 bis 6.55: jeweils 8 Monate Ersatzzeit/Schule, 10.55 bis 1.56, 3.56 bis 6.56, 10.56 bis 1.57, 3.57 bis 6.57, 10.57 bis 1.58 und 3.58 bis 6.58: jeweils 4 Monate Ersatzzeit/Studium, 10.58: 1 Monat Ersatzzeit/Studium, 11.58 bis 12.58: 2 Monate Beitragszeit/Pflichtversicherung, 1.59... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß eine grundsätzliche Verweisbarkeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten auf Teilzeitbeschäftigung besteht, richtig ist, ist es ausreichend, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Da die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß eine grundsätzliche Verweisbarkeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt Invaliditätspension ab 1. 5. 1997 mit der
Begründung: , er sei nicht in der Lage, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen. Seine Leiden seien auf Arbeitsunfälle zurückzuführen. Die beklagte Partei lehnte mit Bescheid vom 27. 6. 1997 den Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab, weil die Wartezeit nicht erfüllt sei. Sie beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht stellte fest, daß der Kläger in Österrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach Paragraph 503, Ziffer 4, ZPO liegt nicht vor. Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, so daß es genügt, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO).... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Soweit Feststellungsmängel wegen Fehlens eines berufskundlichen Sachverständigengutachtens geltend gemacht werden, sind diese der Rechtsrüge zuzuordnen. Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 2 und 3 ZPO) liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Ver... mehr lesen...