Begründung: Die am 24. 3. 1973 geborene Klägerin hat den Beruf einer Einzelhandelskauffrau erlernt und war als Verkäuferin im Lebensmittelhandel berufstätig. Der Klägerin sind ganztägig leichte und mittelschwere körperliche Arbeiten im Sitzen, Gehen und Stehen bzw im unregelmäßigen Wechsel dieser Körperhaltungen möglich. Sie kann bei Schutz vor Kälte und Nässe im Freien sowie in Innenräumen arbeiten. Wegen der bei ihr wiederkehrenden Gastritis soll die Möglichkeit zu einem warmen ... mehr lesen...
Begründung: Der am 29. 3. 1947 geborene Kläger leidet unter anderem an Schuppenflechte (Psoriasis) mit wellenförmigem Verlauf. Etwa einmal pro Monat tritt die Krankheit für einige Tage in einem kosmetisch störenden Ausmaß auf. Sie ist nicht ansteckend, wirkt jedoch bei Auftreten im Gesicht abstoßend. Aufgrund der immer wieder auftretenden Psoriasisherde im Gesicht kann der Kläger keine Tätigkeit im Verkauf oder mit sonstigem Kundenkontakt ausüben. Im Hinblick auf den erforderliche... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Matzka (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Paul H*****, ohn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 21. 3. 1959 geborene Klägerin hat 9 Klassen Volksschule besucht und danach in der kleinen Landwirtschaft ihrer Eltern gearbeitet. Während der Wintermonate 1974 hat die Klägerin einige Monate lang in einer Fabrik gearbeitet und hatte die Aufgabe, Holzsohlen für Schuhe abzuschleifen. Seit ihrer Eheschließung ist sie zusammen mit ihrem Mann Betriebsführerin in der Landwirtschaft mit einem Einheitswert von derzeit rund 1.400 EUR. Die Klägerin hat eine Lenke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache erhobene Revision des Klägers ist nicht berechtigt. Zunächst ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle, BGBl I 2002/1). Zunächst ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von "Pensionsversicherungsanstalt... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 7. 1949 geborene Klägerin war als Reinigungskraft berufstätig. Es ist ihr noch ganztägig leichte Arbeiten im Gehen, Stehen oder Sitzen bzw in unregelmäßigem Wechsel dieser Positionen möglich. Nach einer Arbeitsdauer von jeweils etwa vier Stunden hat die Klägerin eine Pause in der Dauer von ca 15 Minuten einzuhalten, wobei sie zum Abbau des durch jede arbeitsmäßige Belastung hervorgerufenen Lymphstaus im linken Arm diesen und die linke Hand entlasten und dabe... mehr lesen...
Begründung: Der am 8. 12. 1948 geborene Kläger war von 1971 bis 12. 6. 2002, somit auch im maßgebenden Zeitraum in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 5. 2002), als LKW-Fahrer beschäftigt. Er besitzt eine Lenkerberechtigung der Klassen A, B, C und F und hat unter anderem auch Auslandsfahrten nach Ungarn, Deutschland, Frankreich, Belgien, Slowenien und Kroatien unternommen. Der Kläger ist aufgrund seiner im Einzelnen festgestellten gesundheitlichen Leiden nur mehr in der Lag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, auf welche Tätigkeit ein Versicherter verwiesen werden darf, ist eine Rechtsfrage (SSV-NF 12/120 ua; RIS-Justiz RS0043194). Der zuletzt als Handelsreisender tätig gewesene Kläger stellt in seinen Revisionsausführungen die grundsätzliche Verweisbarkeit auf die in den Entscheidungen der Vorinstanzen genannte Tätigkeit einer Registraturkraft oder Kanzleikraft mit Recht nicht in Frage. Er meint jedoch, dass er diese V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gottfried Winkler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Radmilo N*****, ohne Beschäftigung, *****, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Gottfried Winkler (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Johannes L*****, Angestellter, *****, ve... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der für das Erreichen des Arbeitsplatzes auf die Benützung eines Rollstuhls angewiesen ist, macht in seinen Ausführungen zur Zulässigkeit seines Rechtsmittels geltend, das Berufungsgericht habe zwar entsprechend seinen Ausführungen in der Berufung die Verkehrssituation im Wiener Raum erhoben, dabei aber ausschließlich eine Betrachtung des U-Bahn-Netzes vorgenommen. Das Berufungsgericht sei dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass das - nach den Feststellungen o... mehr lesen...
Begründung: Die am 10. 3. 1950 geborene Klägerin arbeitete nach dem Besuch der Pflichtschule acht Jahre lang als Ladnerin in einer Fleischhauerei und danach in einem landwirtschaftlichen Betrieb, der sich mit Ackerbau, Viehzucht und Waldwirtschaft beschäftigte. Bei Arbeiten mit einem Traktor erlitt sie am 2. 9. 1995 einen schweren Unfall. Die Klägerin kann nur mehr leichte und mittelschwere Arbeiten unter diversen weiteren Einschränkungen verrichten. So ist die Klägerin als einäugi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war (§ 538a idF 59. ASVG-Novelle, BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war (Paragraph 53... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 12. 1. 2001 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 20. 8. 1964 geborenen Klägers vom 18. 9. 2000 auf Gewährung der Invaliditätspension ab, weil der Kläger noch nie imstande gewesen sei, einer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch bewerteten Beschäftigung nachzugehen. Dagegen erhob der Kläger Klage mit dem auf Gewährung der Invaliditätspension gerichteten Klagebegehren. Er leide an einem derartigen Nervenleiden, dass er nicht mehr in der Lage sei, m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 12. 6. 1957 geborene Kläger war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag überwiegend als Hilfsarbeiter tätig. Infolge seines körperlichen und geistigen Zustandes ist seine Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Unter anderem sind ihm eine Verlegung des Wohnsitzes und Wochenpendeln nicht möglich. Der Kläger, dem nach einem Unfall das linke Auge operativ entfernt werden musste, darf ein Kraftfahrzeug nur bei Tageslicht und klarer Sicht im Umkreis von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF der 59. ASVGNov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13. 4. 1952 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Sie hat insgesamt 223 Leistungsmonate erworben. Innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Stichtag (1. 6. 1999) liegen 96 Beitragsmonate, in denen die Klägerin als Bedienerin gearbeitet hat. Eine solche Tätigkeit ist der Klägerin nicht mehr möglich, weil dabei fortlaufend zumindest mittelschwere Hebe- und Trageleistungen mit den Händen vorkommen. Weiters sind bei der Klägerin Arbeiten wie Fensterputze... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht gab der gegen das das Begehren des Klägers auf Gewährung einer Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe ab 1. 6. 1995 abweisende Urteil des Erstgerichtes gerichteten Berufung des Klägers nicht Folge und sprach aus, dass die Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei. Das Berufungsgericht gab der gegen das das Begehren des Klägers auf Gewährung einer Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe ab 1. 6. 1995 abweisende Urteil des Erstgerichtes ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist fes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neuerrichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen § 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 1/2002). Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Begehren des am 20. 6. 1956 geborenen Klägers, der Berufsschutz als gelernter Kfz-Mechaniker genießt, auf Zuerkennung einer Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 9. 1999 auch im zweiten Rechtsgang ab. Es ging bei seiner Entscheidung auf Grund des eingeholten berufskundlichen Gutachtens ua davon aus, dass der Kläger auf Grund des näher beschriebenen medizinischen Leistungskalküls noch die Verweisungstätigkeiten eines qualifizie... mehr lesen...
Begründung: Der am 18. 8. 1949 geborene Kläger besuchte über einen Zeitraum von neun Jahren eine choreographische Schule in Rumänien, die er mit einem Diplom abschloss. Anschließend war er fünf Jahre in Rumänien an einem Opernhaus als Balletttänzer tätig. Von November 1972 bis 1974 war er als Balletttänzer am Stadttheater Klagenfurt, danach am Opernhaus Graz und dann wieder am Stadttheater Klagenfurt beschäftigt. Von 1977 bis 1980 übte er seine Tätigkeit aufgrund eines Bühnenvertrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen vom 8. 3. 1999 wurde der Antrag des Klägers vom 22. 9. 1998 auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension abgelehnt. Mit der gegen diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Klage begehrt der Kläger die Zahlung der Berufsunfähigkeitspension in der gesetzlichen Höhe ab dem 1. 10. 1998. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Begehrens. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I Nr 1/2002). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der Beklagten amtswegig von "P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei amtswegig von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF der 59. ASVGNov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergingen (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Nov BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Beze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. 5. 1975 geborene Klägerin hat am 5. 10. 1993 nach Absolvierung der vorgeschriebenen Lehrzeit die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf "Tierpflegerin" mit Erfolg abgelegt. Im Rahmen der Behaltepflicht gemäß § 18 Abs 1 BAG wurde die Klägerin von der Firma S***** im Zeitraum vom 1. 9. 1993 bis 31. 12. 1993 als Tierpflegerin beschäftigt. Die am 11. 5. 1975 geborene Klägerin hat am 5. 10. 1993 nach Absolvierung der vorgeschriebenen Lehrzeit die Lehrabschluss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO liegt nicht vor. Da der Kläger unbestritten keinen Berufsschutz genießt, ist seine Invalidität nach § 255 Abs 3 ASVG zu beurteilen. Nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen kann der Kläger noch verschiedene Hilfsarbeitertätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wie beispielsweise Hilfstätigkeiten in der... mehr lesen...