RS OGH 1993/10/28 10ObS175/93, 10ObS103/99s, 10ObS68/02a, 10ObS142/02h, 10ObS81/05t

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Veröffentlicht am 28.10.1993
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Norm

ASVG §255 Abs2 Ba

Rechtssatz

Ein angelernter Beruf im Sinne des § 255 Abs 2 Satz 1 ASVG liegt auch dann vor, wenn der Versicherte eine Tätigkeit ausübt, für die es erforderlich ist, durch praktische Arbeit qualifizierte Kenntnisse oder Fähigkeiten zu erwerben, die sich auf ein oder mehrere Teilgebiete verschiedener Lehrberufe erstrecken und in ihrer Gesamtheit jenen eines ausgelernten Facharbeiters gleichzuhalten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084663

Dokumentnummer

JJR_19931028_OGH0002_010OBS00175_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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