Norm
ASVG §255 Abs2 BbRechtssatz
Ein gelernter Tapezierer, der überwiegend mit dem Vulkanisieren und der Montage von Förderbändern beschäftigt ist, darüber hinaus aber auch Sattlerarbeiten und Tapeziererarbeiten verrichtet, übt einen angelernten Beruf aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084786Dokumentnummer
JJR_19931028_OGH0002_010OBS00175_9300000_003