RS OGH 1993/10/28 10ObS175/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1993
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Norm

ASVG §255 Abs2 Bb

Rechtssatz

Ein gelernter Tapezierer, der überwiegend mit dem Vulkanisieren und der Montage von Förderbändern beschäftigt ist, darüber hinaus aber auch Sattlerarbeiten und Tapeziererarbeiten verrichtet, übt einen angelernten Beruf aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084786

Dokumentnummer

JJR_19931028_OGH0002_010OBS00175_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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