Rechtssatz
Versicherungszeiten, die der Versicherte während einer Schulung beim Arbeitsamt nach dem AMFG erworben hat, sind als Beitragsmonate der Pflichtversicherung nach dem ASVG anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051139Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.01.2014