Norm
ASVG §255 Abs2 BbRechtssatz
Wer einen Küchenbetrieb, dem die regelmäßige Versorgung von einhundertdreißig Personen obliegt, weitgehend selbständig führt und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten verrichtet, übt einen angelernten Beruf im Sinne des § 255 Abs 2 ASVG aus, auch wenn in diesem Betrieb nur Hausmannskost zubereitet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084782Dokumentnummer
JJR_19931221_OGH0002_010OBS00247_9300000_002