RS OGH 1993/9/21 10ObS183/93, 10ObS227/93, 10ObS10/00v, 10ObS200/01m, 10ObS157/01p, 10ObS418/02x, 10

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Norm

ASVG §255 Abs1 Ba
ASVG §255 Abs2 Ba

Rechtssatz

Hat ein Versicherter einen Beruf erlernt, so ist in die Prüfung, ob er diesen Beruf überwiegend im Sinne des § 255 Abs 2 ASVG ausgeübt hat, nur die Zeit nach Abschluss der Lehrzeit einzubeziehen. Die Lehrzeit gilt weder als Zeit der Ausübung eines erlernten, noch eines nichtqualifizierten Berufes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084530

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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