Norm
ASVG §255 Abs2 BbRechtssatz
Wird in der Praxis auch von gelernten Universalschweißern teilweise nicht verlangt, Berechnungen und Zeichnungen selbst anzufertigen, steht das Fehlen solcher Kenntnisse sowie die mangelnde Kenntnis seltener Schweißtechniken wie das Kaltpreßschweißen der Annahme eines angelernten Berufes nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084783Dokumentnummer
JJR_19931028_OGH0002_010OBS00217_9300000_001