RS OGH 1994/9/27 10ObS223/94, 10ObS93/98v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1994
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z1

Rechtssatz

Kein Versicherungsschutz hinsichtlich eines Unfalles auf einem zum Auftanken des Kraftfahrzeuges unternommenen "Abweg", wobei das Tanken nicht unvorhergesehen notwendig wurde, um dem restlichen Weg zur oder von der Arbeitsstätte zurückzulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084944

Dokumentnummer

JJR_19940927_OGH0002_010OBS00223_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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