Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Kein Versicherungsschutz hinsichtlich eines Unfalles auf einem zum Auftanken des Kraftfahrzeuges unternommenen "Abweg", wobei das Tanken nicht unvorhergesehen notwendig wurde, um dem restlichen Weg zur oder von der Arbeitsstätte zurückzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0084944Dokumentnummer
JJR_19940927_OGH0002_010OBS00223_9400000_001