RS OGH 2007/5/11 10ObS19/07b

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Veröffentlicht am 11.05.2007
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z7

Rechtssatz

Würde man für den Unfallversicherungsschutz auf den Arbeitszeitbegriff des § 2 AZG oder gar auf die Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers abstellen, würde der Schutz davon abhängen, ob der Arbeitgeber über die Arbeitskraft des Versicherten disponieren kann beziehungsweise ob das Gesetz dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitspflicht einen Entgeltanspruch für einen gewissen Zeitraum einräumt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122054

Dokumentnummer

JJR_20070511_OGH0002_010OBS00019_07B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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