RS OGH 2005/12/22 10ObS112/05a, 10ObS79/07a

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Veröffentlicht am 22.12.2005
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z7

Rechtssatz

Im Fall des §175 Abs2 Z7 ASVG kommt ein Unfallversicherungsschutz nicht in Betracht, wenn sich der Unfall in der Wohnung der versicherten Person ereignet. Der Unfallversicherungsschutz setzt erst dann ein, wenn ein wesentlich betrieblichen Zwecken dienender Teil des Gebäudes betreten wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120446

Dokumentnummer

JJR_20051222_OGH0002_010OBS00112_05A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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