RS OGH 2013/3/19 10ObS169/12v, 10ObS35/13i, 10ObS183/21s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.2013
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z7

Rechtssatz

Welcher Ort noch „in der Nähe“ der Arbeitsstätte liegt, beurteilt sich nach den jeweiligen besonderen Verhältnissen des Einzelfalls.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 169/12v
    Entscheidungstext OGH 19.03.2013 10 ObS 169/12v
    Beisatz: Die Einschränkung „in der Nähe“ erlaubt aber den Schluss, dass in der Regel der Ort von der Arbeitsstätte zu Fuß in einer Zeit erreichbar sein muss, sodass während der Arbeitspause Hin- und Rückweg zurückgelegt und das Essen eingenommen werden können. Wird ein weit entfernter Ort aufgesucht und ist dies nicht mehr wesentlich durch die Notwendigkeit der Essenseinnahme geprägt, so ist weder der Weg noch die Verrichtung geschützt. (T1); Veröff: SZ 2013/31
  • 10 ObS 35/13i
    Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 ObS 35/13i
  • 10 ObS 183/21s
    Entscheidungstext OGH 25.01.2022 10 ObS 183/21s
    Beis wie T1; Beisatz: Hier: Homeoffice als Arbeitsstätte. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128646

Im RIS seit

29.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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