Norm
ASVG §175 Abs2 Z9Rechtssatz
Kein Unfallversicherungsschutz, wenn der Umweg für den Mitfahrer im eigenwirtschaftlichen Interesse lag, der Mitfahrer auf die Fahrgemeinschaft nicht angewiesen war, weil ihm die Benutzung anderer Verkehrsmittel zumutbar war, und er bereits vor Antritt der Fahrt von der Wegabweichung erfahren hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124577Zuletzt aktualisiert am
07.10.2009