Norm: WEG 1975 §23 Abs3 Z2WEG 1975 §26 Abs2 Z1 Satz1
Rechtssatz: Wenn es sich auch empfiehlt, im Nutzwertfestsetzungsverfahren darauf zu dringen, daß der antragstellende (die antragstellenden) Alleineigentümer (Miteigentümer) als Wohnungseigentumsorganisator (Wohnungseigentumsorganisatoren) seiner (ihrer) im § 23 Abs 3 Z 2 WEG 1975 normierten Pflicht zur Benennung der Wohnungseigentumsbewerber nachkommt (nachkommen), so hat das Gericht dennoch ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2WEG §26 Abs2 Z3ZPO §528 Abs1 Z1 C6
Rechtssatz: Auch im Verfahren nach § 26 Abs 1 WEG gilt § 528 Abs 1 Z 1 und 2 ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 7/81 Entscheidungstext OGH 03.03.1981 5 Ob 7/81 5 Ob 2/82 Entscheidungstext OGH 26.01.1982 5 Ob 2/82 nur: Auch im Verfahren nach § 26 Abs 1 WEG gilt § 528 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs2 Z4WEG 1975 §26 Abs2 Z8
Rechtssatz: Werden vom Antragsteller nicht alle übrigen Miteigentümer in dem schriftlichen Antrag genannt, so ist es die Pflicht des Erstgerichtes, diese aus dem Grundbuch zu erforschen und in das Verfahren durch Zustellung je einer Ausfertigung des Antrages einzubeziehen. Zur Erleichterung des Verfahrens ist eine Aufforderung an die Antragsgegner, gemäß § 26 Abs 2 Z 4 WEG und §... mehr lesen...
Die Antragstellerin ist Mehrheitseigentümerin, die beiden Antragsgegnerinnen und Dr. Margarethe K sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft W, K-Gasse 34. Dr. Margarethe K benützt zwei Wohnungen im Haus als Mieterin oder Nutzungsberechtigte. Die Antragstellerin beabsichtigt die Aufkündigung dieser "Miet- bzw. Benützungsregelungsverhältnisse" wegen eines Rückstandes an Mietzins bzw. Benützungsentgelt. Sie stellt gegen die beiden Antragsgegner, nicht aber auch gegen die vierte zu kundige... mehr lesen...
Mit dem am 15. März 1976 beim Erstgericht überreichten Antrag begehrte die "Mehrheit" (57.99%) der Wohnungseigentümer in der Hausgemeinschaft durch die Gebäudeverwaltung Ges. m. b. H. der Antragsgegnerin (die gleichfalls Wohnungseigentümerin im genannten Hause ist) im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 4 WEG aufzutragen, binnen 14 Tagen bei Exekution Rechnung zu legen, die Rücklage abzurechnen und den Überschuß herauszugeben. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer habe die Hausverwaltung durch Y z... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs2 Z3ZPO §526 D2
Rechtssatz: Kein Verbot der reformatio in peius im Verfahren gemäß § 26 Abs 2 Z 3 WEG 1975. Entscheidungstexte 5 Ob 41/79 Entscheidungstext OGH 11.12.1979 5 Ob 41/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0044015 Dokumentnummer JJR_19791211_O... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs2 Z7WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Der Abberufungsbeschluss (§ 18 Abs 1 Z 3 WEG 1975) wirkt gleich einem Rechtsgestaltungsurteil mit Eintritt der Rechtskraft und Zustellung. Entscheidungstexte 5 Ob 41/79 Entscheidungstext OGH 11.12.1979 5 Ob 41/79 Veröff: SZ 52/180 5 Ob 103/08w Ents... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs2 Z4
Rechtssatz: Beteiligten sich die Wohnungseigentümer nicht auf der Antragstellerseite oder Antragsgegnerseite, so ist doch - hier bei einem Aufhebungsbeschluß - allen derzeitigen Miteigentümern zuzustellen; im fortgesetzten Verfahren sind sämtliche jeweiligen Miteigentümer zu beteiligen. Entscheidungstexte 5 Ob 41/79 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs2 Z3
Rechtssatz: 1) Zulässigkeit des Rekurses auch gegen bestätigenden Teil, wenn die mehreren den Entscheidungsgegenstand bildenden Begehren inhaltlich zusammengehören. 2) Anwendbarkeit des Judikat 56 neu - SZ 24/335 auch auf das Rekursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 41/79 Entscheidungstext OGH 11.12.1979 5 Ob 41/79 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs3WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Wurde auf Antrag der Wohnungseigentümer und WEB in einem Nutzwertfestsetzungsverfahren ein zuvor als allgemeiner Teil der Liegenschaft gewidmeter Teil als Zubehör einem Wohnungseigentumsobjekt zugeschlagen, so liegt darin, daß diese antragsgemäße Entscheidung unangefochten rechtskräftig wurde, eine Zustimmung zur nunmehr ausschließlichen Nutzung und ein Verzicht auf die ursprün... mehr lesen...
Der Antragsteller ist zu 222/4935 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft mit welchen das Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 15 in diesem Haus verbunden ist. Die Antragsgegner sind insgesamt zu den übrigen 4713/4935 Anteilen Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auch mit ihren Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung des darauf errichteten Hauses verbunden. Mit dem am 12. April 1978 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz begehrte der Antragsteller, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 EJN §1 DVe1WEG §26 Abs2
Rechtssatz: Macht der Antragsteller nach seinen Behauptungen einen Anspruch mit Recht im Verfahren außer Streitsachen geltend, stellt sich aber im Zuge des Verfahrens heraus, daß die Voraussetzungen dafür fehlen, so ist der Antrag nicht zurück-, sondern abzuweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 4/79 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 5 Ob 4/7... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Antrag auf ordnungsgemäße Herstellung eines Teiles des Hauses (hier Siphoneinbau) ist ein Begehren im Sinne des § 15 Abs 1 Z 1 und § 14 Abs 1 Z 1 WEG 1975. Entscheidungstexte 5 Ob 4/79 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 5 Ob 4/79 Veröff: SZ 52/31 = ImmZ 1980,185 European ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs2 Z3
Rechtssatz: Ergibt sich im Verfahren über das Begehren bestimmter Arbeiten (§§ 14 Abs 1 Z 1, 15 Abs 1 Z 1 WEG 1975), daß nicht die vom Antragsteller bisher begehrten Arbeiten, sondern andere Vorkehrungen notwendig sind, ist dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, seinen Antrag mit Rücksicht darauf, daß es sich bei dem Verfahren nach § 26 WEG um ein antragsbedürftiges Verfahren handelt, für das auch § 405 ZPO gilt, ent... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: In jeder Lage des Verfahrens ist (gemäß § 41 Abs 1 und 3 JN und § 42 Abs 1 und 4 JN) zu prüfen, ob das Erstgericht nach § 26 Abs 1 zur Entscheidung über sämtliche Anträge der Antragsteller zuständig war. Entscheidungstexte 5 Ob 1/79 Entscheidungstext OGH 13.02.1979 5 Ob 1/79 Veröff: ImmZ 1979,296 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist lediglich zwischen dem Verwalter und einem Miteigentümer strittig, ob der Verwalter seiner im § 17 Abs 2 Z 1 WEG normierten Rechnungslegungspflicht durch die Auflage der Abrechnung zur Einsicht für alle Miteigentümer in der Hausbesorgerwohnung nachkommt oder ob er verpflichtet ist, je ein Exemplar der Abrechnung jedem Miteigentümer zu übermitteln, werden die rechtlichen Interessen der übrigen Miteigentümer nicht berührt und sind sie daher auch nicht nach § 26 Abs 2 Z 1 WEG ... mehr lesen...
Am 30. November 1977 gab der Antragsteller als Wohnungseigentümer im Hause ... vor dem Erstgericht den Antrag zu Protokoll, die Antragsgegnerin als Verwalterin dieses Hauses dazu zu verhalten, ihm für die Jahre 1975 und 1976 ordentliche Rechnung zu legen. Die Antragsgegnerin beantragte die Abweisung des Antrages, weil sie ohnehin halbjährlich Rechnung lege, sämtliche Originalbelege samt den dazugehörigen Verrechnungsunterlagen in der Hausbesorgerwohnung des Hauses zur Einsicht aufle... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §18 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ist lediglich zwischen dem Verwalter und einem Miteigentümer strittig, ob der Verwalter seiner im § 17 Abs 2 Z 1 WEG normierten Rechnungslegungspflicht durch die Auflage der Abrechnung zur Einsicht für alle Miteigentümer in der Hausbesorgerwohnung nachkommt oder ob er verpflichtet ist, je ein Exemplar der Abrechnung jedem Miteigentümer zu übermitteln, werden die rechtlichen Interessen d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3WEG §26 Abs2 Z3ZPO §477 D3ZPO §520 A
Rechtssatz: Entscheidet das Erstgericht (hier im Verfahren nach § 26 Abs 2 Z 3 WEG) über einen unrichtigen als Vorstellung bezeichneten Rekurs, obwohl es funktionell nicht zur Entscheidung berufen war, so kann diese Nichtigkeit nicht mehr wahrgenommen werden, wenn die Entscheidung zwischenzeitig rechtskräftig geworden ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3WEG §26 Abs2 Z3ZPO §520 A
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 26 Abs 2 Z 3 WEG ist eine "Vorstellung" unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 4/78 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 5 Ob 4/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007187 Dokumentnummer JJR_19780317_OGH00... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs2 Z1WEG 2002 §10 Abs1WEG 2002 §37 Abs5WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Antragslegitimation richtet sich nicht nach der verfahrensrechtlichen Bestimmung des § 26, sondern nach den materiellrechtlichen Bestimmungen des WEG 1975 (hier: § 13 WEG). Entscheidungstexte 5 Ob 26/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 5 Ob 26/77 Veröff: EvBl 1978/85 S 24... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs2 Z1
Rechtssatz: Dem Wohnungseigentumsbewerber kommt im Verfahren über Anträge nach § 13 Abs 2 WEG 1975 allein für sich keine Parteistellung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 26/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 5 Ob 26/77 Veröff: EvBl 1978/85 S 241 = MietSlg 29502/26 = ImmZ 1978,312 5 Ob 18/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2fAußStrG §16 BII1cWEG §26 Abs2 Z3ZPO §477 CZPO §503 B1ZPO §520 AZPO §520 C
Rechtssatz: Durch den Eintritt der formellen Rechtskraft wird die Wahrnehmbarkeit einer allfälligen Nichtigkeit des Verfahrens erster Instanz durch das Rekursgericht ausgeschlossen. Entscheidungstexte 7 Ob 625/77 Entscheidungstext OGH 04.08.1977 7 Ob 625/77 JBl 1978,604 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §4 Abs1WEG 1975 §17 Abs1WEG 1975 §19 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs1 Z5WEG 1975 §26 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs2 Z5ZPO §477 Abs1 D4
Rechtssatz: Auch in einem auf § 19 Abs 2 Z 2 WEG gegründeten Verfahren (Änderung des Verteilungsschlüssels) haben alle Miteigentümer Parteistellung; sie können in diesem Verfahren, das die Sonderinteressen der einzelnen Miteigentümern betrifft, nicht durch den Verwalter vertreten werden, weil dieser die Interes... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §18 Abs1 Z3WEG 1975 §26 Abs1 Z7WEG 1975 §26 Abs2 Z1
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 26 Abs 1 WEG 1975 haben alle Miteigentümer und Wohnungseigentumsbewerber, die dem Gericht bekanntgegeben oder sonst bekanntgeworden sind, im Verfahren nach Z 4 überdies der Verwalter, Parteistellung. Nicht ausreichend ist die Beteiligung eines Vereins zur Verwaltung des Wohnungseigentums, wenn nicht sämtliche Miteigentümer dem Verein als Mitgliede... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2WEG §26 Abs2 Z3ZPO §527 Abs2 B2ZPO §528 A
Rechtssatz: § 527 Abs 2 ZPO ist auf Verfahren gemäß § 26 WEG anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 6/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 5 Ob 6/76 EvBl 1976/258 S 580 = MietSlg 28503 5 Ob 8/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 8/76 MietSlg 28504 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §2WEG 1975 §4 Abs1WEG 1975 §26 Abs2 Z9
Rechtssatz: Zur Antragstellung gemäß § 2 WEG 1948 ist ein Wohnungseigentumsvertrag nicht Voraussetzung. Bei der Erstparifizierung ist davon auszugehen, daß der Antrag nicht grundlos erhoben und tatsächlich Wohnungseigentum angestrebt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 70/75 Entscheidungstext OGH 20.05.1975 5 Ob 70/75 Veröff: Mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §834ABGB §835 DAußStrG allgWEG §26 Abs2ZPO §14 Bc
Rechtssatz: Miteigentümer im Verfahren über eine gerichtliche Regelung nach § 835 ABGB bilden eine einheitliche Partei iS des § 14 ZPO, weil es sich um ein den Parteien gemeinschaftliches Verhältnis handelt, das naturnotwendig nur gegen alle Gemeinschafter festgestellt werden kann (vgl MietSlg 19036/28). Fehlt es an einer Beteiligung aller Miteigentümer an dem Verfahren, sei es auf Se... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §2WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §4 Abs1WEG 1975 §26 Abs2 Z1WEG 1975 §26 Abs2 Z9WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ein (Neuparifizierungsverfahren) Parifizierungsverfahren nach § 2 WEG 1948 berührt alle Miteigentümer der Liegenschaft; diese sind nötigenfalls sogar von Amts wegen dem Verfahren als Beteiligte beizuziehen (so auch schon MietSlg 6079, 17701). Entscheidungstexte 5 Ob 217/70 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §2WEG 1975 §3WEG 1975 §26 Abs2 Z9
Rechtssatz: Die Rechtskraft einer vorangegangenen Parifizierungs-Entscheidung steht - wenn sich der Sachverhalt seither nicht geändert hat - einem Antrag auf Neuparifizierung nur dann entgegen, wenn die vorhergegangene Entscheidung allein im Zeitpunkt jenes Verfahrens vorhandenen bücherlichen Miteigentümern der Liegenschaft zugestellt wurde; die Entscheidung bindet dann sowohl die damaligen Mitei... mehr lesen...