Begründung: Die Antragstellerin war ursprünglich Alleineigentümerin der Liegenschaft, auf die sich nun die Wohnungseigentümergemeinschaft bezieht. Sie hat in der Folge die Wohnungen unter anderem an die jetzigen Antragsgegner verkauft, ist aber nach wie vor selbst Wohnungseigentümerin zweier Objekte. Am 10. 6. 1999 fand eine Wohnungseigentümerversammlung statt, bei der 50,48 % der Miteigentümer, gerechnet nach Miteigentumsanteilen, beschlossen, gegen die Antragstellerin wegen de... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 10. 1999 brachte die Klägerin, die Verwalterin des Hauses K*****, G***** in W***** gegen Christian P***** eine Mahnklage auf Zahlung von S 39.317,22 für offene Bewirtschaftungskosten dieser Wohnungen für den Zeitraum Februar bis Oktober 1999 ein. Eine Woche später, nämlich am 27. 10. 1999 wurde von der Klägerin als Antragstellerin mit einem Grundbuchsgesuch die "Anmerkung des Vorzugspfandrechtes gemäß § 13c Abs 3 bis 5 WEG" ob der den Christian P***** gehör... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Hausverwalter begehrte von der beklagten Wohnungseigentümerin Zahlung rückständiger Betriebskosten von S 17.515,35 sA. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Klagsanmerkung gemäß § 13 c Abs 3, 4 WEG. Das Erstgericht bewilligte die beantragte Klagsanmerkung gemäß Paragraph 13, c Absatz 3,, 4 WEG. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten Folge, änderte den erstgerichtlichen Beschluss dahin ab, dass der Antrag auf Klagsanmerkung abgewiesen w... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin brachte vor, sie sei Mieterin der Wohnung top Nr 11a in dem den Antragsgegnern gehörigen Haus ***** in*****. Sie habe am 9. 3. 1992 mit der Fünftantragsgegnerin einen sogenannten Untermietvertrag abgeschlossen. Dabei liege jedoch ein Scheingeschäft mit Umgehungsabsicht gemäß § 2 Abs 3 MRG vor. Die monatliche Miete in Höhe von S 5.500 bezahle sie an die Drittantragsgegnerin bzw den Viertantragsgegner. Die Wohnung sei nur 30 m**2 groß und der Kateg... mehr lesen...
Begründung: Es kann nach dem von der Antragstellerin im Verfahren 1. Instanz erstatteten Sachvorbringen im Zusammenhalt mit dem Antragsbegehren kein Zweifel daran bestehen, dass sie auf die Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer (§ 13b Abs 4 WEG) abzielt. Es kann nach dem von der Antragstellerin im Verfahren 1. Instanz erstatteten Sachvorbringen im Zusammenhalt mit dem Antragsbegehren kein Zweifel daran bestehen, dass sie auf die Anfechtung eines Beschlusses der Wo... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3. WÄG §26 Abs2WEG §13 Abs2
Rechtssatz: § 13 Abs 2 WEG ist auf Fragen der Zustimmung zur Errichtung eines Schanigartens auf einer öffentlichen Verkehrsfläche nicht analog anzuwenden, weshalb ein diesbezügliches ausserstreitiges Verfahren gemäß § 26 Abs 2 WEG nicht möglich ist. Entscheidungstexte 5 Ob 334/99z Entscheidungstext OGH 25.01.2000 5 Ob 334/99z Veröff: ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses ***** in*****. Der Antragsteller begehrt, die Zustimmung der Antragsgegner zum Betrieb eines Gastgartens, der auf öffentlichem Grund betrieben werden soll, zu ersetzen. Er brachte im wesentlichen vor, dass mit seinem Mit- und Wohnungseigentumsanteil an der Liegenschaft das Wohnungseigentum am Geschäftslokal (Gassenladen = GR II) verbunden sei, in dem seit Anfang der 80iger Jahre ein Kaffeehaus betrieben werde.... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 23. 4. 1999 beim Erstgericht eingebrachten und gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses *****, gerichteten Antrag begehrte der Antragsteller die Feststellung, dass hinsichtlich dieses Wohnungseigentumshauses keine rechtswirksame Vereinbarung über die Abänderung des Aufteilungsschlüssels gemäß § 19 Abs 1 WEG, insbesondere betreffend den Aufzug, bestehe; hilfsweise dahingehend, dass betreffend die Umbaukosten des Aufzuges keine rechtswirksame Ver... mehr lesen...
Begründung: Über Anzeige der Gendarmerie, dass Gertraud N*****, die Tochter des nach einem Schlaganfall im Jahre 1994 geistig verwirrten 83-jährigen Betroffenen diesen vernachlässige, wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 4. 2. 1998 der Sohn E***** N***** zum einstweiligen Sachwalter u.a. zur Sicherstellung und Verwahrung allenfalls vorhandenen Vermögens bestellt. Dieser teilte unter anderem am 4. 3. 1998 mit, dass nach seinen Aufzeichnungen und Mitteilungen se... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 28. 6. 1999 gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO für zulässig erklärt, doch liegen die in § 502 Abs 1 ZPO normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Die Erledigung des Rechtsmittels kann sich daher auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zwar die Revision gegen sein Urteil vom 28. 6. 1999 gemäß Paragrap... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Anlage***** in EZ***** Grundbuch*****. Die Klägerin behauptet, durch erhebliche Lärmeinwirkungen aus anderen Wohnungen (Trittschallimmissionen), insbesondere aus der Wohnung des Antragsgegners beeinträchtigt zu sein. Diese seien darauf zurückzuführen, daß der in den Wohnungen verlegte Estrich starr mit den Heizkörperkonsolen und den in den Wohnräumen befindlichen statischen Stahlbetonsäulen verbun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zwar am Beginn seiner Ausführungen darauf verwiesen, daß die Berufung weder in der Beweis- noch in der Rechtsrüge gesetzmäßig ausgeführt sei, hat aber die Berufung gerade noch als behandelbar angesehen. Es führt dann auch aus, welche Ausführungen der Berufung eine Rechtsrüge begründeten und behandelt dieselbe in der Folge. Eine außerordentliche Revision muß eine Zulassungsbeschwerde beinhalten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für das außerstreitige Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 2 WEG wurde zwar, soweit ersichtlich, noch nicht ausdrücklich ausgesprochen, daß die Anfechtung eines Vertrages der Wohnungseigentümer wegen Irrtums (§ 871 ABGB) oder Nichtigkeit (§ 879 Abs 3 ABGB iVm § 24 Abs 1 WEG) nur im streitigen Rechtsweg möglich ist, doch ist dies von der Judikatur bereits für das von gleichen Rechtsgrundsätzen beherrschte Mietrechtsverfahr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Pkt 1 der Entscheidung: Gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG und § 526 Abs 2 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Rekursgerichtes, der ordentliche Revisionsrekurs sei zulässig, nicht gebunden. Verneint er die Zulässigkeit des Rechtsmittels, kann sich die Entscheidung gemäß § 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 Satz 4 ZPO auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 26, Absat... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der hier zu beurteilenden Rechtssache geht es darum, daß die Neuerrichtung von Versorgungsleitungen nur deshalb notwendig ist, weil Büroräumlichkeiten in den obersten beiden Stockwerken eines Hauses in acht Wohneinheiten umgewidmet und umgebaut werden sollen. Es steht zwar fest, daß die beabsichtigte Änderung einem wichtigen Interesse der sie anstrebenden Wohnungseigentümerin dient, weil sie die Büroräumlichkeiten ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 1. 10. 1993 bis 28. 2. 1995 Verwalterin der auf der Liegenschaft ***** errichteten Wohnungseigentumsanlage. Sie fordert nunmehr von der Wohnungseigentümergemeinschaft den Ersatz von Aufwendungen aus dieser Verwaltertätigkeit, und zwar insgesamt S 127.461,85 s.A. Einem Teil dieses Begehrens wurde bereits rechtskräftig stattgegeben. Er betrifft offene Beiträge des Wohnungseigentümers Cvijetin M***** im Umfang von S 2.540,10, mit denen die Klägerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 57/1590 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** samt damit verbundenem Wohnungseigentum an der Wohnung W 9. Die Beklagte ist zu 109/1590 Anteilen Miteigentümerin eben dieser Liegenschaft samt damit verbundenem Wohnungseigentum an der Wohnung W 12. Beide Eigentumswohnungen liegen im zweiten Stock des Hauses ***** und grenzen unmittelbar aneinander. Das genannte Haus wurde auf Grund eines am 28. 3. 1967 genehmigten, 20 Wohneinheiten um... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte als Hausverwalter von den beklagten Wohnungseigentümern S 84.529,23 samt Anhang als Ersatz für von ihm vorgelegte Betriebskosten. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers teilweise Folge, verurteilte die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 54.927,02 samt Anhang, wies das Mehrbegehren ab und sprach aus, daß die ordentliche Revision zulässig sei, weil den Fragen der Aktivlegitimat... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs2 Z2WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1WEG 1975 §26 Abs2WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Die Festsetzung eines abweichenden Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Liftkosten nach billigem Ermessen des Außerstreitrichters bedarf eines alle Anteilseigner erfassenden Verteilungsschlüssels, welcher Feststellungen über die Lage aller Objekte im Haus sowie deren Anteil an der objektiv möglichen Nutzung der Liftanlage erfordert. Im Verfahren ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Festsetzung eines abweichenden Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Liftkosten nach billigem Ermessen des Außenstreitrichters bedarf eines alle Anteilseigner erfassenden Verteilungsschlüssels, der Feststellungen über die Lage aller Objekte im Haus und deren Anteil an der objektiv möglichen Nutzung der Liftanlage erfordert (MietSlg 35.644 zu § 19 Abs 2 Z 2 WEG idF vor dem 3.WÄG). An diesem Grundsatz hat sich auch d... mehr lesen...
Begründung: Die von den Rechtsmittelwerbern aufgezeigten Mängel des Rekursverfahrens bzw die dem Rekursgericht angeblich unterlaufene Aktenwidrigkeit liegen nicht vor: Entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelwerber geht das Rekursgericht von den Feststellungen des Erstgerichtes aus, wonach in den Dachschrägen die Einschnitte für fünf zukünftige Fenster ersichtlich, die Anschlüsse für Heizungs- und Wasserinstallationen hochgezogen, Leerrohre für Elektroinstallationen vorhanden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Gegensatz zur Ansicht der Revisionsrekurswerberin hat das Rekursgericht zu Recht im Einklang mit der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre (RIS-Justiz RS0041347; Kodek in Rechberger Rz 2 zu § 462 ZPO mwN; Fasching, Lehrbuch**2 Rz 1784) die Teilrechtskraft der seinerzeit nur zum Teil aufgehobenen Entscheidung des Rechtspflegers des ursprünglich zuständigen Erstgerichtes, was das Ausmaß der auferlegten Sicherheitsl... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §13 Abs3WEG idF 3.WÄG §13a Abs1WEG idF 3.WÄG §13b Abs4WEG §13cWEG idF 3.WÄG §26 Abs2 Z2WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §24 Abs7WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1. Bei der Durchsetzung von Individualrechten oder Minderheitsrechten, wozu auch die Überprüfung der Willensbildung der Wohnungseigentümer zu zählen ist, sind Antragsgegner nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche, sondern diejenigen Wohnungse... mehr lesen...
Norm: ZPO §193MRG §37 Abs3WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Die gemäß § 26 Abs 2 WEG anzuwendenden Verfahrensregeln des § 37 Abs 3 MRG sehen einen Schluß der Verhandlung nicht ausdrücklich vor. Auch wenn das im Msch-Verfahren geltende Neuerungsverbot (ImmZ 1988, 312; WoBl 1992, 126/92) die analoge Anwendung des § 193 ZPO nahelegt, ist es nicht unvertretbar, mangels protokollierten Schlusses der Verhandlung bei der Prüfung der Antragslegitimation au... mehr lesen...
Begründung: Am 8.10.1996 kaufte die Antragstellerin von Voreigentümern die im zweiten Stock des Hauses T*****weg Nr. 3 in T***** gelegene Wohnung top 7 und vermietete sie ihrem Ehemann, der dort seit 4.11.1996 eine Praxis für Allgemeinmedizin betreibt. Der Wohnungseigentumsvertrag vom 5.7.1982 sieht vor, daß das betreffende Objekt ausschließlich für Wohnzwecke oder zusätzlich für eine solche geschäftliche Tätigkeit benützt werden darf, "die üblicherweise in einer Wohnung ausgeüb... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, an der Wohnungseigentum nach dem WEG 1975 begründet ist, wobei sämtliche Miteigentümer auch Wohnungseigentümer sind. Die Wohnungseigentumsanlage hat die Adresse *****, S***** und *****. Neben den Antragstellern sind auch die aus den Sachbeschlüssen der Vorinstanzen hervorgehenden, von den Vorinstanzen als "Antragsgegner" bezeichneten Personen Miteigentümer. Renate B***** ist sei 1.1.1994... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13bWEG 1975 §18WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 1975 §26 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs2 Z7WEG 2002 §21WEG 2002 §24WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: 1. Dem Verwalter kommt in dem die Willensbildung der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst betreffenden Verfahren (§ 26 Abs 1 Z 4 in Verbindung mit § 13b WEG) über seine Kündigung keine Parteistellung zu. Durch den Akt der Willensbildung sind die Interessen de... mehr lesen...
Begründung: An der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, BG Mödling, mit dem Haus *****, ist Wohnungseigentum begründet. Sowohl die zu I.) (= 3 Msch 67/94i) als auch zu II.) (= 3 Msch 68/94m) auftretenden Antragsteller sind Wohnungseigentümer. Mit Vollmacht vom 4.3.1993 wurde der zu I.) Antragsgegnerin und zu II.) Beteiligten P***** GesmbH, Realitäten- Gebäudeverwaltung, Verwaltervollmacht erteilt. An der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, BG Mödling, mit dem Haus *****,... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3 Z3WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 1975 §26 Abs2 Z2
Rechtssatz: Einem überstimmten Minderheitseigentümer kommt auch ohne eigene Antragstellung im Sinne des § 14 Abs 3 WEG - in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 4 WEG Parteistellung zu, weil die Genehmigung der Maßnahme (insbesondere im Fall des § 14 Abs 3 Z 3 WEG) zu einer Kostenbelastung auch des überstimmten Miteigentümers führen kann. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, die Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Am 16.12.1994 beschlossen die die Mehrheit repräsentierenden Antragsgegner die Errichtung von vier Autoabstellplätzen im Hof des Hauses. Dagegen rief lediglich die Antragstellerin als eine der überstimmten Miteigentümer fristgericht das Gericht an. Sie sah eine übermäßige Beeinträchtigung ihrer Interessen darin, daß ihre im ersten Stock gelegen... mehr lesen...