Norm: WEG 1948 §2WEG 1975 §3WEG 1975 §26 Abs2 Z9
Rechtssatz: Nur die Feststellung des Jahresmietwertes, nicht aber auch eine Entscheidung über den Zeitpunkt, von dem an der festgesetzte Jahresmietzins zur Anwendung gelangt, unterliegt der Kognition des BG nach den §§ 24 ff MG. Entscheidungstexte 5 Ob 288/63 Entscheidungstext OGH 10.10.1963 5 Ob 288/63 Veröff: EvBl 1964/5 S 18 =... mehr lesen...
Das Erstgericht setzte die Jahresmietwerte 1914 des Hauses Wien 4., K.-Gasse 7, mit insgesamt 65.050 Kronen fest. Es ließ bei seiner Entscheidung den Jahresmietwert der Garageneinfahrt und den des Hausgartens unberücksichtigt. Das Rekursgericht hob diese Entscheidung auf und verwies die Sache zur Ergänzung des Verfahrens und zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Es fügte bei, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei. Der Oberste Gerichtshof gab dem... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §2WEG 1948 §5WEG 1975 §3WEG 1975 §26 Abs2 Z9
Rechtssatz: Dem Außerstreitrichter steht eine Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 1 WEG zur
Begründung: des Wohnungseigentums gegeben sind, nicht zu; diese Prüfung obliegt gemäß § 5 WEG 1948 dem Grundbuchsrichter. Besteht darüber Streit, ob überhaupt Wohnungseigentum eingeräumt wurde, dann haben die beteiligten Miteigentümer den Rechtsweg zu beschreiten. Ist jedoch die
Begründung: des ... mehr lesen...
Die A.-Gesellschaft m. b. H., die zu 1567/2950 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ. 341 Katastralgemeinde W. ist, und Nadja M., die 63/649 der Liegenschaft mit dem unverbücherten Kaufvertrag vom 23. Mai 1955 erworben hat, begehren die Festsetzung der Jahresmietwerte 1914 der Objekte der zweiten Stiege des Hauses Wien 4., K.-Gasse 7, sowie des Gesamtjahresmietwertes des genannten Hauses gemäß § 2 WEG. Das Erstgericht hat alle anderen Miteigentümer der Liegenschaft von Amts w... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 QWEG 1948 §2WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §26 Abs2 Z9
Rechtssatz: Durch eine Entscheidung über den Jahresmietzins oder Jahresmietwert 1914 auch nur hinsichtlich einer Wohnung, an der Wohnungseigentum begründet werden soll, können die vermögensrechtlichen Interessen aller Miteigentümer berührt werden. Es kommt daher auch diesem Grunde allen Miteigentümern in einem nach § 2 WEG vor dem Außerstreitrichter anhängigen Verfahren die Stell... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §11 Abs1 AWEG §26 Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei Unzulässigkeit der Vorstellung läuft die Rekursfrist vom Tage der Zustellung des angefochtenen Beschlusses. Entscheidungstexte 2 Ob 600/36 Entscheidungstext OGH 17.07.1936 2 Ob 600/36 Veröff: SZ 18/121; (Vgl auch, SZ 6/170; SZ 14/130) 5 Ob 4/78 Entscheidungst... mehr lesen...