RS OGH 1979/3/6 5Ob4/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1979
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Norm

ABGB §833 E
JN §1 DVe1
WEG §26 Abs2

Rechtssatz

Macht der Antragsteller nach seinen Behauptungen einen Anspruch mit Recht im Verfahren außer Streitsachen geltend, stellt sich aber im Zuge des Verfahrens heraus, daß die Voraussetzungen dafür fehlen, so ist der Antrag nicht zurück-, sondern abzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013664

Dokumentnummer

JJR_19790306_OGH0002_0050OB00004_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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