Norm
WEG 1948 §2Rechtssatz
Zur Antragstellung gemäß § 2 WEG 1948 ist ein Wohnungseigentumsvertrag nicht Voraussetzung. Bei der Erstparifizierung ist davon auszugehen, daß der Antrag nicht grundlos erhoben und tatsächlich Wohnungseigentum angestrebt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0082989Dokumentnummer
JJR_19750520_OGH0002_0050OB00070_7500000_003