Norm
WEG 1975 §26 Abs2 Z1Rechtssatz
Beteiligten sich die Wohnungseigentümer nicht auf der Antragstellerseite oder Antragsgegnerseite, so ist doch - hier bei einem Aufhebungsbeschluß - allen derzeitigen Miteigentümern zuzustellen; im fortgesetzten Verfahren sind sämtliche jeweiligen Miteigentümer zu beteiligen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0083112Dokumentnummer
JJR_19791211_OGH0002_0050OB00041_7900000_005