RS OGH 1979/12/11 5Ob41/79, 5Ob5/80

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Veröffentlicht am 11.12.1979
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Norm

WEG 1975 §26 Abs2 Z1
WEG 1975 §26 Abs2 Z4

Rechtssatz

Beteiligten sich die Wohnungseigentümer nicht auf der Antragstellerseite oder Antragsgegnerseite, so ist doch - hier bei einem Aufhebungsbeschluß - allen derzeitigen Miteigentümern zuzustellen; im fortgesetzten Verfahren sind sämtliche jeweiligen Miteigentümer zu beteiligen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0083112

Dokumentnummer

JJR_19791211_OGH0002_0050OB00041_7900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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