Begründung: Im gegenständlichen Verfahren ist der Oberste Gerichtshof nur mehr mit der Überprüfung des vom Antragsteller in der Zeit vom 1.8.1991 bis zum 28.2.1995 für die Wohnung top Nr 35 im Haus ***** bezahlten Hauptmietzinses befaßt. Dabei ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Antragsgegner sind aufgrund eines Kaufvertrages vom 29.10.1990 zu je einem Drittel Miteigentümer der Liegenschaft ***** mit dem darauf errichteten Zinshaus *****. Ihr Eigentumsrecht wurde am ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5WEG 1975 §26 Abs2 Z5
Rechtssatz: Durch Hausanschlag kann unter bestimmten Voraussetzungen an Hauptmieter (§ 37 Abs 3 Z 4 und 5 MRG) und Wohnungseigentümer (§ 26 Abs 2 Z 5 WEG), nicht aber an den (neuen) Vermieter zugestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 355/97k Entscheidungstext OGH 02.09.1997 5 Ob 355/97k ... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag gemäß § 6 MRG an die Schlichtungsstelle vom 19.1.1994 war gegen die Erstantragsgegnerin als damalige bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft gerichtet. Mit Antrag gemäß § 40 Abs 2 MRG vom 29.4.1994 rief der Antragsteller das Gericht an. Seit 22.8.1995 ist die Zweitantragsgegnerin bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft. Der Antrag gemäß Paragraph 6, MRG an die Schlichtungsstelle vom 19.1.1994 war gegen die Erstantragsgegnerin als damalige bücherliche ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung de... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Hausverwalter begehrte in den verbundenen Verfahren des Erstgerichtes 6 C 2298/94v, 6 C 1148/95b und 1 C 2156/94z vom Beklagten als Wohnungseigentümer die Beträge von S 97.725,55 sA, S 12.235,31 sA und S 24.470,62 sA an Auslagenersatz, Verwalterhonorar, Betriebskosten, Grundsteuer und Heizkosten. Der Beklagte wendete mangelnde aktive Klagslegitimation des Klägers sowie gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft und gegenüber dem Kläger jeweils Gegenf... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs1 KWEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Ob in den vorgelegten Urkunden besondere Vollmachten einzelner Wohnungseigentümer an die Hausverwalterin, in ihrem Namen ein gerichtliches Verfahren gegen andere Wohnungseigentümer auf gerichtliche Genehmigung einer Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung zu führen, erblickt werden können, ist keine Frage, der eine über die besonderen Umstände des Einzelfalles hinausgehende Bedeutung zukommt.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Ob in den Urkunden Beilage B bis E besondere Vollmachten einzelner Wohnungseigentümer an die Hausverwalterin, in ihrem Namen ein gerichtliches Verfahren gegen andere Wohnungseigentümer (die Antragsgegner) auf gerichtliche Genehmigung einer Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung zu führen, erblickt werden können, ist keine Frage, der eine über die besonderen Umstände des Einzelfalles hinausgehende Bedeutung zukommt... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs3 Z1WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Das schlüssig erklärte Einverständnis der Antragsgegner zum bisher angewendeten Kostenverteilungsschlüssel darf nicht so gedeutet werden, als hätten sie zum Problem unterschiedlicher Liftbenützungsmöglichkeiten nichts vorzubringen und befänden sich daher offensichtlich in einer anderen Lage als der Antragsteller. Bestand für die Antragsgegner wegen des Wunsches nach Beibehaltung der bisher... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Zulässigkeit der Berichtigung der Parteienbezeichnung vom Verwalter auf die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die zweite Instanz mit Konformatbeschluß unanfechtbar verneint. Die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO kann nicht dadurch umgangen werden, daß diese Frage dem Obersten Gerichtshof im Wege einer außerordentlichen Revision zur Prüfung vorgelegt wird. Es ist daher nicht darauf einzugehen, ob d... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. In diesem Haus befindet sich ein Aufzug, der vom Erdgeschoß bis zum Dachgeschoß, jedoch nicht in das Kellergeschoß führt. Die Aufteilung der Liftbetriebskosten auf die einzelnen Mit- und Wohnungseigentümer erfolgt mangels besonderer Regelung nach dem Nutzwertschlüssel (die genauen Zahlen sind dem erstinstanzlichen Sachbeschluß zu entnehmen). Dadurch erachte... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §836 AWEG §14 Abs1 Z4WEG §15WEG §17 Abs5WEG §26WEG §26 Abs2 Z2WEG 2002 §19WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Bestellung eines vorläufigen Verwalters beendet die in § 833 ABGB als Normalfall vorgesehene oder von der Mehrheit der Miteigentümer sogar ausdrücklich beschlossene Selbstverwaltung und nimmt auch gleich die ansonsten der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §37 Abs3WEG 1975 §13cWEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §17 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 1975 §26 Abs2 Z2
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG, in dem es um die Durchsetzung eines Individualrechts des betreffenden Wohnungseigentümers geht, hat nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche aufzutreten; die Parteistellung kommt vielmehr allen jenen Miteigentümer und Wohnungseigentümern zu, deren Interesse... mehr lesen...
Norm: WEG §18 Abs1 Z3WEG §26 Abs2WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §52 Abs2MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Gerade in dem vom Untersuchungsgrundsatz geprägten Verfahren nach § 26 Abs 2 Einleitungssatz WEG in Verbindung mit § 37 Abs 3 MRG kann das Gericht auch auf zukünftige Auswirkungen gezeigten Fehlverhaltens Bedacht nehmen, selbst wenn insofern ein konkretes Vorbringen nicht erstattet wurde, weil offensichtlich erst durch die Einbeziehung einer solchen Zuku... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13cWEG 1975 §17 Abs2WEG 1975 §26 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die im - durch das 3.WÄG eingeführten - neuen § 13c WEG geregelte Wohnungseigentümergemeinschaft, die gemäß § 17 Abs 2 WEG nach außen durch den gemeinsamen Verwalter vertreten wird (wenn ein solcher bestellt ist), tritt zwar nicht ausschließlich im Außenverhältnis gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber einzelnen Miteigentümern auf; das Gesetz sieht für Klagen der Wohnungsei... mehr lesen...
Norm: HeizKG §25WEG §13cWEG §17 Abs2WEG §19 Abs3 Z1WEG §26 Abs2 Z2WEG §26 Abs1 Z8
Rechtssatz: Macht der Antragsteller das Minderheitsrecht gemäß § 19 Abs 3 Z 1 WEG geltend (Neufestsetzung des BK - Aufteilungsschlüssels), so haben im über seinen Antrag gemäß § 26 Abs 1 Z 8 WEG durchzuführenden Verfahren außer Streitsachen nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche aufzutreten, sondern gemäß § 26 Abs 2 Z 2 WEG die Miteigentümer, deren I... mehr lesen...
Norm: WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z2WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z3WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z4WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z5
Rechtssatz: § 26 Abs 2 Z 2 WEG ist durch das 3.WÄG neu gefaßt worden (Art III Abschn I Z 28). Durch die Neufassung der Z 2 bis 5 wurde jedoch keine inhaltliche Neuregelung der früheren Bestimmungen beabsichtigt, sie stellt lediglich eine Zusammenfassung und Klarstellung bisher kasuistisch geregelter Fälle (Z 2 bis 7) u... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3WEG §15WEG idF 3.WÄG §26 Abs1 Z3WEG §26 Abs2
Rechtssatz: Über Anträge auf gerichtliche Benützungsregelung betreffend ein im Ehegattenwohnungseigentum stehendes Objekt ist im besonderen Außerstreitverfahren nach dem WEG zu entscheiden. Eine Verweisung der Parteien auf den Rechtsweg zwecks Klärung von strittigen Vorfragen ist daher ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3WEG §15WEG idF WÄG §26 Abs1 Z3WEG §26 Abs2
Rechtssatz: Auch in einem gemieteten Haus, dh dessen Miteigentümer nur zum Teil auch Wohnungseigentümer sind, sind die in dieser Bestimmung genannten Angelegenheiten im besonderen Außerstreitverfahren nach dem WEG zu erledigen, auch wenn nur ein einziger Miteigentümer auch Wohnungseigentümer ist. Entscheidungstexte 5 Ob 7/95 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17 litcWEG §26 Abs2
Rechtssatz: Heilung der Verletzung des Parteiengehörs durch Zustellung einer Ausfertigung des Rekurses gegen einen Sachbeschluß an die Parteien, deren Interessen durch die Stattgebung des Rekurses unmittelbar berührt werden könnten, falls die Betroffenen kein Rechtsmittel erheben. Entscheidungstexte 5 Ob 1125/94 Entscheidungstext OGH 08.11.1994 ... mehr lesen...