Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit der Grundstücksadresse *****. Folgender Sachverhalt ist im Revisionsrekursverfahren unstrittig: Der Vertreter der Revisionsrekurswerber (in der Folge immer: Antragsgegnervertreter) versandte im Namen mehrerer von ihm vertretener Wohnungseigentümer am 25. 8. 2009 ein Schreiben an die Wohnungseigentümer, das ua folgenden Inhalt aufweist: „Betrifft: Abberufung der Hausverwaltung … … In Anbe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) DI Oliver V*****, 2.) Daniela B*****, 3.) Irmtraut A*****, 4.) Walter A*****, beide *****, 5.) Elke R*****, 6.) Ing. Helmut B*****, 7.) Gertrud B*****, beide *****, 8.) Wolfgang K*****, 9.) Vijay B*****, 10.)... mehr lesen...
Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
Begründung: Beide Vorinstanzen wiesen das Begehren der Verwalterin auf Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der ordentlichen Verwalterkündigung durch die Eigentümergemeinschaft ab. In Übereinstimmung mit dazu ergangener Rechtsprechung legte das Rekursgericht zugrunde, dass infolge Unterlassung einer fristgerechten Anfechtung durch einen Wohnungseigentümer allfällige Mängel einer dem Rechtsschein nach zustande gekommenen Beschlussfassung saniert seien (RIS-Justiz RS0118450; 5 Ob 76/0... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des am 16. 6. 2008 eingeleiteten Verfahrens ist die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung des Antragstellers als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage zum 31. 12. 2007 mangels gültiger Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Der Einschreiter war als Rechtsvorgänger der 8.-Antragsgegnerin bis zum 9. 5. 2008 bücherlicher Mit- und Wohnungseigentümer der Anlage. Er verfügte über die Mehrheit der Anteile und war der Initiator der strittigen Künd... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren zur Überprüfung der Betriebskostenvorschreibungen der Jahre 2005 und 2006 haben die Vorinstanzen festgestellt, dass - soweit im Revisionsrekursverfahren noch gegenständlich -Versicherungsprämien für Sturmschäden und Glasbruch zu Unrecht auf die Mieter des Hauses überwälzt wurden, weil die qualifizierte mehrheitliche Zustimmung von Mietern iSd § 21 Abs 1 Z 6 MRG zum Abschluss der betreffenden Versicherungsverträge, hier Glasbruch- und Sturmsc... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber wenden sich (inhaltlich nur) gegen die Entscheidung laut Pkt I. des rekursgerichtlichen Sachbeschlusses (Abweisung des Antrags auf Abberufung der Zwölftantragsgegnerin als Verwalterin wegen grober Pflichtverletzungen). Der Erstantragsteller sowie Viert- und Fünftantragsteller machen inhaltlich im Wesentlichen übereinstimmend eine aufzugreifende rechtliche Fehlbeurteilung des Rekursgerichts mit der sinngemäßen
Begründung: geltend, dass die Mit- ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist die Verwalterin der Liegenschaft ***** in *****, die im Mit- und Wohnungseigentum der unter 1. bis 38. bezeichneten Verfahrensbeteiligten steht. Am 20. 9. 2007 langte bei der Antragstellerin ein mit 19. 9. 2007 datiertes Kündigungsschreiben ein. Mit der Behauptung, die ordentliche Verwalterkündigung beruhe nicht auf einem wirksamen Mehrheitsbeschluss der Mit- und Wohnungseigentümer, begehrt die Antragstellerin die Feststellung der Unwirksamkeit ... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 3. 1995 verstorbene Herbert Karl Franz M***** hatte in seinem Testament vom 14. 11. 1991 neben einer Erbeinsetzung seiner Tochter Franziska M***** und seines Enkels David M***** zu gleichen Teilen folgende Substitutionsanordnung getroffen: „Meiner Erbin Franziska M***** substituiere ich für den Fall, dass sie ohne eigene Kinder verstirbt, meinen Enkel David M*****." Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien verfügte mit Beschluss vom 28. 6. 2002 die Einantwortung ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Anton B*****, und 2. Sanit B*****, vertreten durch Dr. Siegfried Rack und Mag. Gottfried Tazol, Rechtsanwälte in Völkermarkt, gegen die beklagten Parteien 1. Manfred D*****, und 2. Anna D*****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Haus *****, V*****-Gasse 79-81/L*****gasse 90-92). Der Erstantragsteller ist seit 1999 der Verwalter. Die Zweitantragstellerin ist die Gattin des Erstantragstellers. Seit mehreren Jahren gibt es massive Unstimmigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern. Die Antragsteller begehrten die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses, mit dem dem Erstantragsteller... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Villach. Die verfahrensbeteiligte B***** GmbH (im Folgenden: Hausverwalterin) verwaltet diese Liegenschaft. Die Hausverwalterin lud sämtliche Wohnungseigentümer zu einer Eigentümerversammlung am 22. Mai 2007, bei der als Tagesordnungspunkt „Erneuerung Außenfenster und Balkontüren" behandelt wurde. Die Hausverwalterin hatte für die Eigentümerversammlung einen Sani... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Der Zweitantragsgegner ist eingeantworteter Erbe nach dem am 11. 11. 2006 verstorbenen Dr. Alfred K*****, der auch zum Verwalter der Liegenschaft bestellt war. Im Jahr 2006 wurde ein Mehrheitsbeschluss von den Miteigentümern gefasst, womit das Honorar des Hausverwalters jährlich mit 0,18 % des Versicherungswerts der für das betreffende Jahr eingedeckten Feuerversicherung festgelegt wurde. A... mehr lesen...
Begründung: Die Verfahrensparteien sind sämtliche Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der Liegenschaftsadresse *****. Das Objekt besteht lediglich aus 4 Eigentumswohnungen. Am 10. 5. 2002 kündigten alle Wohnungseigentümer gemeinsam eine damals bestehende Fremdverwaltung per 31. 8. 2002 auf. In einer Eigentümerversammlung vom 13. 4. 2002 beschlossen sie, zur Kosteneinsparung die Hausverwaltung künftig selbst zu übernehmen. Dabei erklärte sich die Zweitantragsgegnerin b... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1.) Dr. Zoltan N*****, vertreten durch Mag. Helmut Scheuch, Rechtsanwalt in Wien, 2.) Dr. Gabriele F*****, gegen die Antragsgegner 1.) Gebäudeverwaltung ***** K***** GmbH, *****, 2.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 172/7652 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an W56 untrennbar verbunden ist. Die Antragsgegner sind weitere Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft mit der Grundstücksadresse F*****straße 4, *****. Die Erstantragsgegnerin ist überdies Alleineigentümerin der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem darauf befindlichen Haus F*****straße 2, dessen Wohnunge... mehr lesen...
Begründung: Der Dreitzehntantragsgegner ist der bisherige Verwalter des Hauses ***** (Liegenschaft EZ 12 Grundbuch *****). Der Erstantragsteller nimmt für sich in Anspruch, der neue Verwalter zu sein. Die übrigen Parteien sind derzeitige bzw frühere Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft. Auf Initiative des Zweitantragstellers erfolgte eine Abstimmung der Wohnungseigentümer darüber, ob der Verwaltungsvertrag mit dem bisherigen Hausverwalter (Dreizehntantragsgegner) aufgekün... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft in Innsbruck, auf der sich ein mit zwei Personenaufzügen ausgestattetes Geschäfts- und Wohngebäude befindet. Gegenstand des außerstreitigen Wohnrechtsverfahrens ist die Festsetzung eines für sämtliche Kosten der Personenaufzüge geltenden abweichenden Aufteilungsschlüssels ab dem 28. 5. 2004. Das Erstgericht setzte einen alle Anteile erfassenden Verteilungsschlüssel fest und befreite die Zweitantragstellerin... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Zvonko S*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei K*****, Tschechische Republik, vertreten durch Baier Lambert Recht... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 250/1290 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft T*****, wobei mit seinem Anteil das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 und dem Gartenstück II untrennbar verbunden ist. Die Erstantragsgegnerin ist Miteigentümerin aller übrigen Liegenschaftsanteile und Wohnungseigentümerin der Wohnung W 1 und W 3 sowie der Gartenstücke I und III. Der Antragsteller ist zu 250/1290 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft T*****, wobei mit seinem Anteil das Wohnung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** Inc., *****, 2. M***** GmbH, *****, beide vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ob der Liegenschaft EZ 3512 ***** (Liegenschaftsadressen *****gasse 19 und 21) ist Wohnungseigentum begründet. Es bestehen insgesamt 24 Miteigentumstanteile, von denen 23 im Wohnungseigentum einer Person und (nur) die Anteile B-LNR 29 und 30 im Eigentum der Eigentümerpartnerschaft von Karl und Ingrid K***** stehen. Beide Parteien sind als gewerberechtlich konzessionierte Hausverwalter tätig. Im Grundbuch ist ob der Liegenschaft EZ 3512 ***** die Beklagte als V... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Mit Beschluss vom 13. Dezember 2005, AZ 5 Ob 278/05a, wurde der außerordentliche Revisionsrekurs der Antragsgegner wegen Verspätung zurückgewiesen, weil er nach dem Akteninhalt am 25. November 2005 beim Bezirksgericht Hallein persönlich überreicht worden war, die Rechtsmittelfrist jedoch bereits mit Ablauf des 24. 11. 2005 geendet hatte. Nunmehr haben die Antragsgegner durch Vorlage eines Postaufgabescheins, einer B... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie die übrigen Verfahrensbeteiligten sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft ***** in *****. Der Antragsgegner ist ebenfalls Mit- und Wohnungseigentümer dieser Liegenschaft, die er im Jahr 1999 verwaltete. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag vom 21. 12. 2000 beantragte die Antragstellerin, dem Antragsgegner eine ordnungsgemäße, vollständige und richtige Hausverwaltungsabrechnung für das Jahr 1999 aufzutragen. Die Abrechnung entspreche nicht den ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller als Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** fassten einstimmig (einerseits im Zuge der Eigentümerversammlung und andererseits additiv durch Zustimmungserklärung der bei der Versammlung nicht anwesenden Personen) den Beschluss auf Kündigung des Hausverwaltervertrages mit der Beklagten per 31. 12. 2003. Das Protokoll über die Eigentümerversammlung wurde allen Miteigentümern zugestellt, es erfolgte aber kein Hausanschlag über die Beschlussf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*****, vertreten durch Doralt, Seist, Csoklich Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Rudolf B*****, vertreten durch Dr. Heide Schubert, Rechtsanwälti... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Mag. Paul Kunsky (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Leopold Smrcka (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gertraude E****... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Wohnungseigentümer, die Wohnhausanlage besteht aus mehreren Stiegen. Die Wohnung der Antragstellerin liegt im Erdgeschoß des Hauses Stiege 2. Ihr Kellerabteil befindet sich auf der gleichen Stiege. In den Häusern Stiege 2 und Stiege 3 befinden sich im Keller auch noch Gemeinschaftsanlagen, nämlich 2 Waschküchen und 2 Trockenräume. Die Gemeinschaftsanlagen können von allen Wohnungseigentümern benützt werden. Der Lift im Haus Stiege 2 hält jeweils im Ha... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, beide Antragsgegner, aber auch noch mehrere weitere Personen sind Miteigentümer zweier Liegenschaften, wobei auf einer von der Antragstellerin benutzten und durch Einzäunung von den restlichen Flächen getrennten Teilfläche ein ohne Baubewilligung errichtetes Einfamilienhaus steht. Die Antragstellerin begehrte, angesichts der unberechtigten Verweigerung der Zustimmungserklärung zur Einbringung des Antrags auf Erteilung der Baubewilligung für das bes... mehr lesen...