Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Pauletta D*****, Opernsängerin, ***** vertreten durch Dr. Werner Mayerhofer, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1) Udo S*****, Architekt, ***** 2) Beate P*****, Angestellte, ***** 3) Sylvan... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1981 oder 1982 haben die Antragsgegnerin und deren Kinder Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ ***** KG L***** mit dem Haus Wien, A*****gasse 13, erworben. Seit diesem Zeitpunkt wird das Haus von der Antragsgegnerin verwaltet. Schon in den Jahren 1982 und 1983 planten die Hauseigentümer den Verkauf von Liegenschaftsanteilen mit der Vergabe von Nutzungsrechten an bestimmten Wohnungen, um in weiterer Folge Wohnungseigentum zu begründen. Tatsächlich wurden i... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu 145/1118-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, mit denen das Wohnungseigentum an den im 2. Stock des Hauses Graz, ***** gelegenen Wohnungen 9, 10 und 14 (Erstantragsteller) sowie 11 (Zweitantragstellerin) verbunden ist. Die Antragsteller begehren, die Zustimmung der Antragsgegner zur Verwendung der Wohnungen top.Nr. 9, 10 und 11 als ärztliche Ordination in der Rechtsform einer selbständigen Einrichtung (Institut) nach dem ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Vorschrift des § 26 Abs 2 Z 3 WEG wurde von den Vorinstanzen dadurch Genüge getan, daß allen Miteigentümern durch Beachtung der Zustellungsvorschriften des § 26 Abs 2 Z 6 und 7 WEG Gelegenheit geboten wurde, ihre materiellrechtliche Parteistellung auch als Partei im formellen Sinne auszuüben. Die Entscheidung bindet daher alle Miteigentümer ohne Rücksicht darauf, ob sie im
Kopf: der Ent... mehr lesen...
Norm: WEG §26 Abs2WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zwar kommt die Parteistellung den jeweiligen Eigentümern entsprechend ihrer grundbücherlichen Eintragung zu, doch erfordert dies nicht eine ständige Aktualisierung der Anführung der Parteien im
Kopf: der Entscheidung, wenn durch die Beachtung der in § 26 Abs 2 Z 6 und 7 WEG vorgesehenen Zustellvorschriften eine Einbeziehung der jeweiligen materiell-rechtlich als Partei anzusehenden Personen gewä... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer in dem im
Kopf: der Entscheidung genannten Haus. Die Antragstellerin begehrt die Zustimmung der anderen Miteigentümer zur Errichtung einer Parabolantenne samt Mast auf dem Dach dieses Hauses zum Zweck des Empfanges von Radio- und Fernsehprogrammen, die über Satellit ausgesendet werden. Nach einem Gutachten des Magistrates der Stadt Wien (MA 19) bestünden vom kulturhistorischen Standpunkt aus keine Bedenken gegen die Errichtu... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §26 Abs2WEG 2002 §16 Abs2ZPO §508a
Rechtssatz: Unter Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses ist dabei nicht jede (wertneutrale) Veränderung zu verstehen, sondern nur eine solche Veränderung, die eine Verschlechterung des Erscheinungsbildes bewirkt. Die Beurteilung, ob eine solche Verschlechterung durch die vorgenommene oder beabsichtigte Änderung eintritt, bietet wegen des dabei gebrauchten unbestimm... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1071 KG *****. Mit ihren Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum an bestimmten Objekten verbunden, mit dem Miteigentumsanteil des Antragstellers Wohnungseigentum an den top Nr. 6 und 7 im Dachgeschoß. Im Sommer 1988 errichtete der Antragsteller über zwei Dachflächenfenstern seiner Wohnungen ohne Zustimmung des Erstantragsgegners - aber mit nachträglicher Zustimmung der anderen Miteigentümer - zwei Dachgaupe... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 390 KG Stadt Salzburg, Abteilung Lehen. Mit Beschluß vom 7. Dezember 1987, GZ 11 Nc 1/81-39, regelte das Erstgericht in dem von der Antragstellerin am 27. Jänner 1981 beim Erstgericht eingeleiteten Verfahren die Benützung der Parkfläche vor den Häusern Salzburg, Leonhard von Keutschachstraße 53 und 55 antragsgemäß dergestalt, daß die vorhandenen 12 gleich großen Parkplätze ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin stellte als nunmehrige Wohnungseigentümerin der Wohnung top.Nr.3 im Haus Linz, Schillerstraße 51, den Antrag, das Erstgericht möge den Antrag der Hausverwaltung Dr.S*** GmbH, für die Liegenschaft EZ 1440 KG Linz die Nutzwerte festzusetzen, zurück- bzw. abweisen. Die Antragsgegner - darunter die Verlassenschaft nach Karl W***, vertreten durch den Verlassenschaftskurator Dr.Jürgen H***, Notarsubstitut (21.-Antragsgegnerin) - sind die weiteren Mit- und... mehr lesen...
Norm: WEG §26 Abs2 Z7ZPO §87 Abs2ZPO §514 B
Rechtssatz: Gegen die Bestimmung eines Miteigentümers und Wohnungseigentümers zwecks Vornahme der individuellen Zustellung im Sinne des § 26 Abs 2 Z 7 WEG ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 28/89 Entscheidungstext OGH 11.04.1989 5 Ob 28/89 Europe... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3WEG §26 Abs2
Rechtssatz: Beurteilung der Parteistellung in einem auf eine rechtsgestaltende Verfügung abzielenden Außerstreitverfahren nicht nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern nach dem Zeitpunkt der Erlassung der Entscheidung. Entscheidungstexte 5 Ob 1001/89 Entscheidungstext OGH 07.03.1989 5 Ob 1001/89 Eu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rekurswerberin hat ihre Antrags- und Rekurslegitimation im gegenständlichen Fall mit dem Erwerb des Ehegattenwohnungseigentums und dem damit verbundenen Verlust allfälliger Mietrechte noch vor der Entscheidung der Schlichtungsstelle vom 28.September 1987, die die Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses ab dem 1.Oktober 1987 für zulässig erklärte, verloren; auf den Zeitpunkt der Antragstellung kommt es nicht an. Zur Bede... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Sachbeschluß aus, daß der Betriebskostenverteilungsschlüssel im Haus Schwendergasse 7-13, 1150 Wien, hinsichtlich der Aufzugskosten dem Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeit nicht entspricht und dahin abgeändert wird, daß der auf den Antragsteller entfallende Anteil an den Aufzugskosten auf die Antragsgegner im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Den weiteren Antrag des Antragstellers auf Feststellung, ob der ... mehr lesen...
Begründung: Das Haus Klagenfurt, Fischlstraße 15 steht im Miteigentum. Mit den Miteigentumsanteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an einzelnen Wohnungen und Garagen verbunden. Den Beklagten steht als Ehegatten je zur Hälfte das gemeinsame Wohnungseigentum an einer Wohnung sowie an zwei Garagen in diesem Haus zu. Weil die Beklagten keine Akontierungen zur Abdeckung der laufenden Aufwendungen auf die Liegenschaft leisten, begehrte die klagende Partei mit der am 15. Dezember 19... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §18 Abs1 Z3WEG 1975 §26 Abs2 Z3WEG 1975 §26 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Feststellungsbeschluß im Sinne des § 26 Abs 1 Z 4 lit b erster Fall WEG, demgegenüber dem Verwalter und allen Miteigentümern, die im Verfahren Parteistellung genießen, Rechtskraftwirkung zukäme, noch nicht ergangen ist enthebt das Gericht in einem anderen Verfahren nicht von der Verpflichtung, die Voraussetzungen für eine Abberufung des Verwalter... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 23.11.1984 verstorbenen Johann Franz Z*** wurde der Verkauf einer zum Nachlaß gehörigen Liegenschaft mit dem Hause Linz, Marschnergasse 12, an Dipl.Ing. O*** zum Kaufpreis von 3,150.000,-- S laut dem von Rechtsanwalt Dr. Ulf G*** verfaßten Kaufvertrag vom Verlassenschaftsgericht genehmigt. Nach Punkt II) dieses Vertrages ist ein Kaufpreisteilbetrag von 500.000,-- S bei Vertragsunterfertigung und der Restkaufpreis von 2,650.000,-... mehr lesen...
Norm: WEG §26 Abs2
Rechtssatz: Das Rekursgericht kann im Rekursverfahren gegen erstgerichtliche Sachbeschlüsse nicht nur vom Erstgericht getroffene und vom Rekurswerber bekämpfte Feststellungen überprüfen, sondern auch vom Erstgericht infolge abweichender Rechtsansicht unterlassene Feststellungen nachtragen. Entscheidungstexte 5 Ob 46/88 Entscheidungstext OGH 21.06.1988 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Ladung zu der vom Erstgericht auf den 9.10.1986 anberaumten Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung wurde dem Kläger am 22.9.1986 selbst zugestellt. Am 8.10.1986 langte beim Erstgericht eine Ausfertigung dieser Ladung (vermutlich die dem Kläger zugestellte) ein, an die eine Bestätigung eines praktischen Arztes vom 7.10.1986 angeheftet war, wonach sein Patient Rudolf C*** an Epilepsie, Polyneuropathie und Hepatopathie leide, dauernder Medikation bedürfe und deshalb ni... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 499 KG Stadt Salzburg, Abteilung Lehen, mit dem Haus Ignaz Harrer-Straße 50. Dieses Haus besteht aus dem Erdgeschoß und 6 weiteren Geschoßen und weist eine Liftanlage auf. Der Antragsteller verfügt über 161/1200-Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Wohnungseigentum an dem Objekt top.Nr.2 im Erdgeschoß, 34 und 51/1200-Miteigentumsanteile, verbunden mit dem Wohnungseigentum... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 106/12.396-Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 3345 KG Hötting, auf welcher die 54. Antragsgegnerin, die Firma W*** T*** G*** W*** mbH (in der Folge kurz: Firma W***) im Jahre 1970 die Häuser Innsbruck, Fischnalerstraße 12/1, 12/2, 14 und 16, errichtet hat, die sie seither auch verwaltet. Mit den Miteigentumsanteilen der Antragstellerin ist das Wohnungseigentum an der Wohnung top.Nr.12 im Haus Fischnalerstraße 16 sowie an einem Autoa... mehr lesen...
Norm: WEG §15 Abs1 Z5WEG §26 Abs2 Z4WEG §26 Abs1 Z3ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Dem wegen grober Vernachlässigung der ihm obliegenden Pflichten durch einen anderen zu ersetzende Verwalter kommt in dem darüber zwischen den Miteigentümern der Liegenschaft durchgeführten Verfahren gemäß § 26 Abs 2 Z4 WEG insoweit Parteistellung zu, als das Verfahren seine Abberufung betrifft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 34/64-stel Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft EZ 38 KG Stein mit dem Haus Rotschitzenstraße Nr.21 in Viktring. Der Antragsgegner ist zu 10/64-stel Anteilen bücherlicher Miteigentümer dieser Liegenschaft. Zu 20/64-stel Anteilen ist das Miteigentum an dieser Liegenschaft für Hertha B*** einverleibt. Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 1.Oktober 1979, 2 A 210/73-69, wurde deren Nachlaß de... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Miteigentümer der Liegenschaft EZ 522 II KG Kitzbühel-Land, auf welcher der Erstantragsgegner, der zunächst der Alleineigentümer dieser Liegenschaft war, das Wohnhaus Kitzbühel, Lebenbergweg 28, mit 9 Wohnungen errichtet hat. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8.11.1972, Msch 20/72-2, wurden auf Antrag des Erstantragsgegners, ausgehend von dem ursprünglichen Bauplan (auf Grund dessen die Stadtgemeinde Kitzbühel als Baubehö... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §5WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Eine Verweisung der Parteien des Nutzwertfestsetzungsverfahrens auf den streitigen Rechtsweg ist nicht zulässig (§ 26 Abs 2 Z 6 WEG 1975 in der hier noch anzuwendenden Fassung vor dem Inkrafttreten des MRG; ebenso § 26 Abs 2 WEG 1975 nF in Verbindung mit § 37 Abs 3 Z 20 MRG). Entscheidungstexte 5 Ob 22/85 Entscheidungstext OGH 30.04.1... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z17MRG §37 Abs3 Z18MRG §56 Z3WEG §26 Abs2ZPO §502 Abs4 HIII4
Rechtssatz: Wurde die Entscheidung der zweiten Instanz nach dem 30.04.1983 gefällt, ist die Rechtslage durch zwei verschiedene verfahrensrechtliche Übergangsbestimmungen gekennzeichnet, weil die Neuregelung der Anfechtbarkeit rekursgerichtlicher Beschlüsse außerhalb der Spezialregelung für Rechtsmittel gegen Sachbeschlüsse (§ 37 Abs 3 Z 17 und Z 18 MRG) nach Art XVI... mehr lesen...
Norm: MRG §56 Z3WEG §26 Abs2ZPO idF Nov 1983 §521 Abs1
Rechtssatz: Aus der durch zwei verschiedene Übergangsregelungen gekennzeichneten Gesetzeslage ergibt sich, daß im Verfahren nach § 26 WEG 1975, die vor dem 01.01.1982 bei Gericht (der Gemeinde) anhängig wurden, die Bestimmungen der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses, soweit die Spezialregelung nach § 37 Abs 3 Z 16 bis 18 MRG reicht, aber nach § 48 Abs 1 MRG noch nicht anzuwenden ist, we... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AWEG §26 Abs2ZPO §411 Ca
Rechtssatz: Teilrechtskraft tritt in Ansehung jener Miteigentümer, die die rekursgerichtliche Entscheidung nicht angefochten haben, wegen des innigen, eine Entscheidung hinsichtlich aller Miteigentümer erfordernden Sachzusammenhanges und der dadurch entstehenden Möglichkeit, daß die künftige Entscheidung unmittelbar in die Rechte aller Miteigentümer eingreift, nicht ein. Entsc... mehr lesen...
Norm: WEG §26 Abs2ZPO §97
Rechtssatz: Zur Erleichterung des Verfahrens erscheint eine Aufforderung an die Parteien, einen gemeinschaftlichen Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen, zweckmäßig. Entscheidungstexte 5 Ob 25/83 Entscheidungstext OGH 20.09.1983 5 Ob 25/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Im Rechtsmittelverfahren nach § 26 WEG gilt Neuerungsverbot. Entscheidungstexte 5 Ob 41/82 Entscheidungstext OGH 21.09.1982 5 Ob 41/82 5 Ob 82/02y Entscheidungstext OGH 23.04.2002 5 Ob 82/02y Auch 5 Ob 189/02h Entscheidungstext OGH... mehr lesen...