Norm
WEG 1975 §4 Abs1Rechtssatz
Auch in einem auf § 19 Abs 2 Z 2 WEG gegründeten Verfahren (Änderung des Verteilungsschlüssels) haben alle Miteigentümer Parteistellung; sie können in diesem Verfahren, das die Sonderinteressen der einzelnen Miteigentümern betrifft, nicht durch den Verwalter vertreten werden, weil dieser die Interessen aller Miteigentümer zu vertreten hat. Wird ein Miteigentümer nicht beteiligt, ist das Verfahren als nichtig aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0042166Dokumentnummer
JJR_19770524_OGH0002_0050OB00019_7700000_002